Das Fasten und das Fastenbrechen während der Reise

25/08/2010| IslamWeb

Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein berichtet, "… dass Hamza ibn Amr Al-Aslamî  möge Allah mit ihm zufrieden sein den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken fragte: „Soll ich auf der Reise fasten?“, und er fastete viel, da sagte der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : „Wenn du willst fastest du, und wenn du willst, fastest du nicht.“ Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.

 
Ibn Abbâs  möge Allah mit beiden zufrieden sein sagte: „Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken reiste einmal im Ramadân. Er fastete, bis er Usfân erreichte. Dann bat er um ein Gefäß mit Wasser und trank tagsüber, sodass ihn die Menschen sehen konnten. So unterließ er das Fasten, bis er Makka erreichte.“ Ibn Abbâs pflegte auch zu sagen: „Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken fastete während der Reise und unterlies es. Wer also möchte, der fastet und wer möchte der lässt es.“ Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.
 
Anas ibn Mâlik  möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtet: „Wir reisten mit dem Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und weder der Fastende bemängelte den nicht Fastenden, noch bemängelte der nicht Fastende den Fastenden.“ Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.
 
Abû Sa´îd Al-Chudrî  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: „Wir zogen mit dem Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken während Ramadân in die Schlacht. Unter uns waren Fastende und nicht Fastende. Weder der Fastende bemängelte den nicht Fastenden, noch bemängelte der nicht Fastende den Fastenden. Sie meinten, dass wer sich bei Kräften fühlt, besser fasten sollte, und wer sich schwach fühlt, besser das Fasten brechen sollte.“ Überliefert von Muslim, At-Tirmidhî und Ahmad.
 
Auch sagte er (Abû Sa´îd Al-Chudrî)  möge Allah mit ihm zufrieden sein: „Wir reisten mit dem Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken nach Makka und fasteten. Als wir uns an einem Ort niederließen, sagte der Gesandte Allâhs: „Ihr seid eurem Feind durchaus näher gekommen, und das Speisen (das Unterlassen des Fastens) gibt euch mehr Kraft.“ Dies war eine Erlaubnis. Einige von uns fasteten und einige unterließen es. Alsdann ließen wir uns an einem anderen Ort nieder und der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Ihr trefft morgen auf euren Feind, und das Speisen gibt euch mehr Kraft, so speist.“ Dies war eine entschlossene Anordnung, also speisten wir.“ Dann sagte er  möge Allah mit ihm zufrieden sein: „Und du sahst uns danach mit dem Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken auf der Reise fasten.“ Überliefert von Muslim, Abû Dâwûd und Ahmad
 
Nützliches und Lehrreiches:
 
1.Die Güte des Islâm, die Erleichterung der Scharî´a und die Rücksichtnahme auf die Umstände der islamisch Mündigen. Allâh gebührt das größte Lob!
 
2.Der Reisende darf sich aussuchen, ob er fastet oder nicht. Die Sunna hierbei ist, dass er das ihm Leichteste tut. Diese obigen Hadîthe weisen alle auf die freie Wahl hin.
 
3.Wem es schwer fällt zu fasten, sollte nicht fasten. Wem jedoch das Nachholen - und nicht das Fasten - während der Reise schwer fällt, der sollte während der Reise fasten, um seine Pflicht zu erfüllen und Erschwernis zu meiden.
 
4.Wer immer oder sehr oft auf Reisen ist, wie etwa Fernfahrer, sollte die Pflichttage während der Reise besser fasten, wenn das Fasten ihm nicht schadet oder zu schwer fällt. Denn er muss seine Pflicht erfüllen. Wer etwa Berufspendler ist, muss sogar fasten, wenn er keine Zeit hat, das Fasten nachzuholen.
 
5.Der islâmisch Mündige sollte den ihm von der Scharî´a angeordneten Aufgaben nach bestem Vermögen nachkommen.
 
6.Es ist sowohl überliefert, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken auf seinen Reisen fastete, als auch, dass er das Fasten brach. Es hing immer davon ab, worin das ausschlaggebende Allgemeinwohl lag und womit Negatives abgewandt, oder ein Schaden beziehungsweise eine Erschwernis aufgehoben wird. Der Muslim sollte die Sunna des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken diesbezüglich einhalten.
 
7.Der Hadîth von Hamza Al-Aslamî  möge Allah mit ihm zufrieden sein ist eine Antwort auf alle Fragen, was einem Muslim in ähnlichen Situationen erlaubt oder empfohlen ist, so wie es die Prophetengefährten  möge Allah mit ihnen zufrieden sein zu tun pflegten.
 
8.Der Imâm (der Herrscher) darf den Menschen befehlen, die Durchführung einer ihnen erlaubten Tat umzusetzten. Die ursprüngliche Erlaubnis zur Durchfürung wird dann zur Pflicht, die man diesbezüglich kein Ungehorsam leisten darf, da der Gehorsam verpflichtend ist. Der Gehorsam in so einem Fall ist kein Gehorsam im Schlechten.
 
9.Der Imâm sollte mild mit seinen Gefolgen umgehen und die Schwachen unter ihnen berücksichtigen. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken befahl allen, das Fasten zu unterlassen, damit sie kräftiger sind, wenn sie auf den Feind treffen. Doch es gab unter ihnen Gefährten, deren Stärke durch das Fasten nicht beeinträchtigt wurde, da sie es gewohnt waren. Dennoch befahl der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken allen das Fasten zu unterlassen, da es auch einige gab, die das Fasten schwächte.
 
10.Die Rechtsregeln, in denen der Muslim die Wahl hat, bieten großen Spielraum, deshalb sollte man niemanden (aufgrund seiner Wahl) tadeln. Genauso verhält es sich bei den Fragen, in denen es verschiedene Auslegungen gibt. So gibt es denn einen großen Spielraum, so Allâh der Erhabene will.
 
11.Die Meinungsverscheidenheiten der Muslime über die Beanspruchung islamischer Zugeständnisse und des Verständnisses einiger Quellen (Qurân und Sunna) sollten kein Grund für Spaltung und Feinseligkeit sein.
 
12.Die Hadîthe zweigen uns, wie brüderlich und liebevoll die Prophetengefährten  möge Allah mit ihnen zufrieden sein miteinander umgingen und was für ein großes Verständnis der Religion sie besaßen. So tadelten sie weder den, der die Erleichterung des Islâm annahm, noch den Fastenden.
 
13.Die Erlaubnis, im Ramadân zu verreisen, da auch der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken während dessen im Jahr der Eroberung (von Makka) verreiste. (vgl. das Werk At-Tamhîd.)
 
14.Wer am nächsten Tag verreisen will, darf nachts nicht beabsichtigen nicht zu fasten, da er nicht durch seine Absicht, sondern erst durch den Antritt der Reise als Reisender betrachtet wird. (vgl. das Werk At-Tamhîd.)
 
Wer den Antritt einer Reise in Erwägung zieht, darf sein Fasten, solange er vor Ort ist, nicht unterlassen. Erst wenn er aufbricht oder sein Gefährt besteigt, kann er aufhören zu fasten. (vgl. das Werk At-Tamhîd.)

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