Die Aussage „Ich verspreche Allâh, dies und jenes zu tun“

27-11-2017 | IslamWeb

Frage:

Ich habe ein Gelöbnis abgelegt, indem ich mir vornahm, ohne es auszusprechen „Ich verspreche Allâh“, worauf ich sagte „dies und jenes zu tun“. Gilt dies als Gelöbnis?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die bloße Absicht des Gelöbnisses, das Nachdenken darüber, der Wille dazu oder das stille Selbstgespräch darüber, ohne es auszusprechen, ziehen nichts nach sich, weil Al-Buchârî und Muslim in ihren jeweiligen Sammlungen authentischer Hadîthe überlieferten, dass der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Allâh hat meiner Gemeinschaft gewiss das verziehen, was sie zu sich selbst gesagt hat, solange sie es nicht ausgesprochen oder getan hat.

 

Wenn man sagt „Ich verspreche Allâh, dies und jenes zu tun“, so haben manche Gelehrte gesagt, dass es ein Schwur sei, der den, der ihn bricht, zur Sühne verpflichten würde. Dies entspricht der hanafitischen Rechtsschule und denjenigen, die ihrer Meinung sind.

 

Die bekannte Meinung der malikitischen Rechtsschule besagt, dass es kein Schwur ist.

 

Wenn du also die Worte „Ich verspreche Allâh, dies und jenes zu tun“ ausgesprochen hast und es sich um eine erlaubte oder anbetend dienende Handlung handelt, die du nicht verrichtet hast, obliegt dir gemäß der malikitischen Rechtsschule keine Sühne für einen Schwur. Sicherer und umsichtiger ist hingegen, es zu sühnen, wenn du deinen Schwur gebrochen hast.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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