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Das islâmische Wirtschaftswesen - Teil 2

Das islâmische Wirtschaftswesen -  Teil 2

Die islâmische Sichtweise des Marktes

Das islâmische Wirtschaftswesen glaubt an den Markt und an dessen Rolle in der Wirtschaft, da er nach der Moschee die zweite Institution war, die in Madîna errichtet wurde. Der Prophet Muhammad (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verbot den Prophetengefährten das Handeln nicht. Zahlreiche Prophetengefährten waren sogar reich, wie beispielsweise Abû Bakr As-Siddîq, Uthmân ibn Affân, Abdurrahmân ibn Auf und weitere.

Investitionsmittel im islâmischen Wirtschaftswesen

Mudâraba: Dies bedeutet, dass der Geldgeber oder die Kapitalgesellschaft dem Unternehmer Geld gibt, damit dieser investiert. Die Gewinne werden auf Grundlage eines festgelegten Anteils ausgeschüttet und nicht auf Grundlage der ursprünglichen Einlagen. Dadurch wird bei der Verteilung mehr Gerechtigkeit als beim Zinssystem erreicht. Der Gewinn wird erst nach der Zurückgewinnung des Stammkapitals ausgeschüttet.

Murâbaha: Sie gleicht am ehesten dem normalen Handeln. Hierbei kauft der Besitzer des Geldes eine Ware, um sie dann zu einem höheren Preis zu verkaufen. Der letztendliche Verkauf kann verspätet, in Raten oder in bar abgewickelt werden.

Muschâraka (Beteiligungsfinanzierung): Bei der Beteiligungsfinanzierung beteiligen sich die Akteure mit Geld und Arbeitsaufwand oder mit einem von beidem. Die kaufmännischen Tätigkeiten werden unter ihnen aufgeteilt. Sie teilen sich außerdem die Verantwortung für Gewinne und Verluste.

Vermietung: Hierbei kauft der Geldgeber oder Investor Eigentum oder Geräte, um diese zu vermieten. Diese Miete stellt nach Abzug der Wartungskosten den Gewinn für die kaufmännischen Tätigkeiten dar.

Vorauszahlung: Sie ist das Gegenteil des Terminkaufs. Dabei erfolgt eine Zahlung für zukünftige Handelsware, vorausgesetzt die Ware ist begrenzt und so beschrieben, dass es keine Missverständnisse gibt.

Das Gedankengut der islâmischen Ökonomie

Seitdem der Mensch auf dieser Erde lebt, bemüht er sich um sein Überleben und um die Bevölkerung der Erde, auf der er als Statthalter eingesetzt wurde. Dabei bedient er sich aller Ressourcen und Vermögenswerte, mit denen der Schöpfer ihn ausgestattet hat. Um seine Bedürfnisse an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Sicherheit zu decken und seine Lebensqualität und Wirtschaftslage zu verbessern, entwickelte der Mensch Produktions- und Tauschmethoden. So verbesserte er das Verwaltungsniveau, übernahm die Wirtschaftspolitik und erfand das Geld und den neuesten Umbruch in der Welt der Kommunikation und Information.

Diese Entwicklung ging mit dem Aufkommen vieler wirtschaftlicher Theorien und Ideen verschiedener Autoren einher. Daneben lieferten die Schriftreligionen Regeln, Bestimmungen und Wirtschaftsgesetze. Diese wirtschaftlichen Theorien waren jedoch in vielen verschiedenen Büchern verstreut und Teil unterschiedlicher Ansichten und Regeln bezüglich des menschlichen Verhaltens und der Lebensphilosophie. Das wirtschaftliche Denken schien erst in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts souverän und klar zu werden, als das Buch „Wohlstand der Nationen“ des Ökonomen Adam Smith erschien.

Das islâmische Wirtschaftsdenken setzte sich, trotz dass keine Trennlinie zwischen ihm und anderen Aspekten des islâmischen Lebensgeistes bestand, durch Praxis und reale Anwendung in den frühen Jahrhunderten des Islâm durch und wurde zunehmend angewandt. Die Zakâ und weitere finanzielle Verpflichtungen wurden auf legitime Weise erhoben und Fai (Beute aus feindlichen Fronten, jedoch ohne Kampfhandlungen) sowie Kriegsbeute wurden unter den berechtigten Armen und Kämpfern aufgeteilt. Diese Vorgehensweise war der Kern des Fiskus (der öffentlichen Schatzkammer) und strukturierte dessen Einnahmen und Ausgaben. Auf diese Weise eröffnete die praktische Anwendung des islâmischen Wirtschaftsdenkens den Weg zu Studien und Forschung. Dies geschah auf Grund der finanziellen Umstände und Probleme, die durch die Praxis und Anwendung entstanden und ernster wurden.

Der Leser von Literatur islâmischer Jurisprudenz findet neben islâmischer Fachliteratur zum Thema Wirtschaftsbestimmungen im islâmischen Recht zahlreiche Studien und Forschungsarbeiten zum Thema Finanzen und Wirtschaft. Die bekanntesten Werke sind: Al-Amwâl („Das Buch der Finanzen“) von Abû Ubaid Al-Qâsim ibn Salâm, der im Jahre 224 n. H. verstarb, Al-Charâdsch („Die Erntesteuer“) von Yahyâ ibn Âdam, der im Jahre 203 n. H. verstarb. Ebenfalls Al-Charâdsch („Die Erntesteuer“) von Abû Yûsuf Ya’qûb ibn Ibrâhîm Al-Ansârî, der im Jahre 182 n. H. verstarb, Al-Hisba von Scheich Ibn Taimiya und Die Muqaddima von Ibn Chaldûn.

Das vielleicht wichtigste Werk aus rein ökonomischer Sicht ist das Buch Die Erntesteuer von Abû Yûsuf, der zur Zeit des Kalifen Harûn Ar-Raschîd als oberster Richter diente. Das Buch Die Erntesteuer umfasst eine Sammlung von Antworten auf Fragen, die der Kalif ihm bezüglich des Eintreibens von Steuern (für Ernte) und anderer Einnahmequellen der öffentlichen Schatzkammer stellte. Er beantwortete jede Frage einzeln im Detail und schlug die erfolgreichsten und besten Methoden zum Eintreiben der Einnahmen und Verteilen der Ausgaben vor. Das Werk Die Muqaddima von Ibn Chaldûn, das dieser im achten Jahrhundert n. H. und vier Jahrhunderte vor dem Erscheinen Adam Smiths Werk verfasste, wurde auf Grund seiner Wirtschafts- und Finanzstudien nach dem Maßstab seiner Zeit als höchstes Ideal betrachtet. Es ist bekannt, dass der Qurân, die Sunna, die Summe aller Rechtsurteile und die anerkannten Grundlagen der Rechtsprechung die Quellen des islâmischen Wirtschaftswesens darstellen, mit denen man sich auf die sich verändernden Bedürfnisse der islâmischen Gemeinschaft einstellt. Das islâmische Wirtschaftssystem ist ein umfassendes System, da der Islâm die Verbindung des anbetend Dienenden mit seinem Herrn (Allâh) und mit seinen Geschwistern in der Gemeinschaft berücksichtigt. Das islâmische Wirtschaftssystem bietet Regeln für wirtschaftliche Beziehungen und Transaktionen jeglicher Art, und zwar in den Bereichen Besitz, Freiheit, Gerechtigkeit, soziale Sicherheit, Eingreifen der Regierung und Interessenausgleich sowie bei Angelegenheiten des Einzelnen, der Gemeinschaft und der Regierung mit verschiedenen persönlichen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Aspekten zu Friedens- und zu Kriegszeiten. Sie alle beruhen auf festen Regeln und stabilen Bedingungen, dienen bestimmten Zwecken und verwirklichen bekannte Ziele mit einer peniblen Ordnung und subtilen Logik.

Abschließend bitten wir Allâh den Glorreichen und Majestätischen darum, uns gute Taten zu gewähren und uns Verständnis in unserer Religion und bezüglich des Erlaubten und Verbotenen zu verleihen! Denn darin liegt das Gute des Diesseits und des Jenseits. Möge Allâh unseren Propheten Muhammad, dessen Familie und dessen Gefährten in Ehren halten!

Das islâmische Wirtschaftswesen

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