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Islâmische Lebensweise - Teil 3: Der Glaube, Sein Wesen und seine Charakteristika

Islâmische Lebensweise - Teil 3:  Der Glaube, Sein Wesen und seine Charakteristika

Der Glaube: Sein Wesen und seine Charakteristika II


Nun wollen wir kurz die verschiedenen Aspekte und Bedingungen desselben untersuchen.


1. Allâh hat uns in zweierlei Hinsicht einer sehr schwerwiegenden Prüfung unterworfen:


a) Er hat dem Menschen freie Willensentscheidung mitgegeben, doch selbst nachdem Er ihm diese Freiheit eingeräumt hat, möchte Er sehen, ob der Mensch seine tatsächliche Lage erkennt oder nicht, ob er aufrichtig und standhaft bleibt und seinem Herrn gegenüber Redlichkeit und Treue beibehält, oder ob er den Kopf verliert und sich gegen seinen eigenen Schöpfer auflehnt, ob er sich edelmütig verhält oder sämtliche Regeln des Anstands mit Füβen tritt.

b) Er möchte sehen, ob der Mensch bereit ist, so viel Vertrauen in Allâh zu setzen, dass er sein Leben und seinen Besitz hingibt für das, was nichts anderes als ein Versprechen ist, das erst in der künftigen Welt Form annehmen wird und ob er bereit ist, seine Unabhängigkeit und all die Annehmlichkeiten aufzugeben, die damit zusammenhängen, im Tausch gegen ein Versprechen für die Zukunft.

2. Es ist ein allgemein anerkannter Grundsatz des islâmischen Rechts, dass der Glaube (Imân) in der Befolgung einer gewissen Anordnung von Lehren besteht und dass der, der an diese Lehren glaubt, ein Mu’min (ein Gläubiger) wird. Niemand hat das Recht, einen solchen Menschen als nicht-Gläubigen zu bezeichnen oder ihn aus dem Kreis der Umma (der Gemeinde) auszuschlieβen, es sei denn, es gäbe einen eindeutigen Beweis für die Unrichtigkeit des Glaubens oder die Abwendung von ihm. Dies ist der gesetzliche Aspekt des Problems.
Doch in den Augen Allâhs ist nur der Imân wertvoll, der in der vollkommenen Unterwerfung des eigenen Willens und der eigenen freien Wahl unter den Willen Allâhs besteht. Es ist ein Zustand des Denkens und der Tat, in dem der Mensch sich völlig Allâh unterwirft und auf jeglichen Anspruch auf seine eigene Oberherrschaft verzichtet. Es ist etwas, das vom Herzen kommt. Es ist eine Geisteshaltung, und es bereitet den Menschen auf eine bestimmte Handlungsweise vor.
Wenn jemand die Kalima ablegt, in den Vertrag eintritt und auch wenn er dann seine Gebete verrichtet und andere gottesdienstliche Handlungen vollbringt, sichselbst aber im Herzen als den Eigentümer seiner körperlichen und geistigen Kräfte und seiner moralischen und materiellen Mittel betrachtet und meint, uneingeschränkt über sie verfügen zu können, dann wird er in den Augen Gottes zu einem Ungläubigen, gleichgültig für was für einen groβartigen Mu’min die Menschen ihn auch halten mögen. Denn er ist in Wirklichkeit nicht wirklich den Handel eingegangen, der nach dem Qurân das Wesen des Imân ausmacht. Gebraucht ein Mensch seine Kräfte und Fähigkeiten nicht in der ihm von Allâh vorgeschriebenen Weise und verwendet er sie stattdessen für von Gott verbotene Beschäftigungen, so zeigt das deutlich, dass er entweder sein Leben und seinen Besitz nicht Gott verpfändet hat, oder aber, dass er, selbst nachdem er sie Ihm verpfändet hat, sein Gelöbnis durch sein Verhalten zunichte macht.
Diese Charakteristika des Imân unterscheiden die islâmische Lebensweise von der unislâmischen, ja, machen sie eigentlich zu deren genauem Gegenteil. Ein Muslim, der wahrhaft an Gott glaubt, unterwirft sich in jeder Hinsicht dem Willen Gottes. Sein ganzes Dasein ist getragen von Gehorsam und Ergebung, nie benimmt er sich anmaβend oder selbstherrlich, es sei denn aus augenblicklicher Unachtsamkeit. Nach einem solchen Fehlerverhalten wendet er sich - sobald er sich dessen bewusst wird - wieder seinem Herrn zu und bereut seinen Irrtum aufrichtig. Ebenso kann eine Gruppe von Menschen oder eine Gesellschaft, die aus echten Muslimen besteht, niemals vom Gesetz Gottes abfallen.
Ihre politische Ordnung, ihre soziale Organisation, ihre Kultur, ihre Wirtschaftspolitik, ihre Gesetzesordnung und ihr Vorgehen auf internationaler Ebene müssen samt und sonders mit den von Gott offenbarten Anweisungen übereinstimmen und dürfen in keinerlei Widerspruch dazu stehen. Und wenn je durch einen Irrtum oder eine Unterlassung eine Zuwiderhandlung begangen wurde, müssen sie diese, sobald es ihnen klar wird, unverzüglich korrigieren und fortan zum Zustand der Unterordnung unter das Gesetz Gottes zurückkehren. Es ist Art der Ungläubigen, sich an Gottes Leitung nicht gebunden zu fühlen und sich so zu benehmen, als ob sie ihr eigener Herr seien. Wer immer einen solchen Weg einschlägt, schreitet auf dem Pfad des Bösen und folgt den Bahnen der Ungläubigen, selbst wenn er einen Namen trägt wie ein Muslim.

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