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Das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest: Verhaltensregeln und Vorschriften - Teil 1

Das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest: Verhaltensregeln und Vorschriften - Teil 1
Erlaubnis zum Feiern zur seelischen Erleichterung
Die islamische Religion erlaubte das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest, da sich die Seele von Natur nach Festen und Feierlichkeiten sehnt, denn Allâh schuf die Herzen mit der Sehnsucht nach Festen, die Menschen erfreuen sich daran, zumal sie sich versammeln und Ruhe und Freude finden. Aus diesem Grund lieben fast alle Menschen Feste, egal welcher Religion sie angehören.
In diesen zwei Festen erlaubt Allâh Feierlichkeiten, die die Menschenseele braucht. Das ist ein Zeichen Seiner Barmherzigkeit für die Umma. Diese beiden Feste sind gesegnet und Allâh liebt sie im Gegensatz zu den mit Aberglauben verbundenen Festen.
Abû Dâwûd, An-Nasâ'î und andere Hadîthsammler überlieferten mit authentischer Überlieferungskette von Anas  möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass dieser sagte: "Als der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken Madîna betrat, hatten die Medinenser zwei Tage, an denen sie zu spielen pflegten. Er sagte: "Allâh ersetzt euch diese zwei Tage durch zwei bessere: den Tag des Festenbrechens und den Opfertag.“
Der Hadîth-Gelehrte Ibn Hadschar sagte dazu: "Daraus lässt sich schließen, dass es verwerflich ist, an den Festen der Nichtmuslime teilzunehmen und ihre Zeremonien nachzuahmen."
Ich meine meinerseits, dass dies erklärt, dass die Beteiligung der Muslime an den Festen der Juden und Christen falsch ist. Eindeutige Quelltexte warnen die Muslime nämlich davor.
Der Gelehrte Al-Baihaqî überlieferte in seinem Werk ''As-Sunan'', dass 'Umar ibn Al-Chattâb  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: "Lernt die Sprachen der Nichtaraber nicht und betretet die Gebetsstätten der Nichtmuslime während ihrer Feste nicht, denn der Zorn Allâhs wird zu dieser Zeit auf sie herabgesandt.“ Der Gelehrte Ibn Taimiya beurteilte die Überlieferungskette als authentisch.
Von dem Gelehrten Ibn Taimiya ist überliefert, dass die Rechtsgelehrten einhellig der Meinung sind, dass es verboten ist, an den Festen der Nichtmuslime teilzunehmen, und dass die rechtgeleiteten Kalifen sowie ihre Nachfolger stets darum bemüht waren, dass kein Muslim an den Festen der Nichtmuslime teilnimmt.
Zu den Verhaltensregeln des Festes und seinen Vorschriften
Das Fest hat bestimmte Verhaltensregeln, die zu beachten sind, und gewisse Verschriften, die zu befolgen sind. Im Folgenden beleuchten wir diese Verhaltensregeln und Vorschriften:
Erstens: Die Muslime in den islamischen Ländern sollten sich ab der Nacht vor dem Fest bis zum Festgebet mit dem Takbîr beschäftigen. Das entnehmen die Gelehrten der Aussage Allâhs: "damit ihr die Anzahl vollendet und Allâh als den Größten preist, dafür, dass Er euch rechtgeleitet hat, auf dass ihr dankbar sein möget.“ (Sûra 2:185). Das entnimmt man auch dem Tun des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , der sich mit dem Takbîr beschäftigte, bis er die Gebetsstätte erreichte und das Festgebet beendete, wenn er am Tag des Fastenbrechens zum Gebetsplatz hinausging. War er mit dem Festgebet fertig, so hörte er auf den Takbîr aufzusagen. (Von Ibn Abû Schaiba überliefert.)
Der Takbîr ist ein Ausdruck des innigen Danks für Allâhs Gnadenerweise. Aus diesem Grunde verfügt die Sunna, dass es empfohlen ist, Allâh zu gedenken, sei es durch Worte wie "subhân Allâh", "alhamdulillâh" oder "Allâhu akbar", und zwar gleich nach den gottesdienstlichen Anbetungshandlungen, wie nach den Pflichtgebeten, der Vollendung der Haddschriten und des Fastens im Ramadân.
Zu den überlieferten Takbîr-Formeln gehört: Allâhu akbar, Allâhu akbar! Lâ ilâha illa Allâh! Allâhu akbar, Allâhu akbar! Wa lillâh Al-Hamd! (Allâh ist größer, Allâh ist größer. Es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Allâh. Allâh ist größer, Allâh ist größer und das Lob ist Allâhs!)
Der Hadîth-Gelehrte Al-Baghawî meinte: "Es ist Sunna den Takbîr während der zwei Festnächte hörbar aufzusagen, ob man zu Hause oder auf Reisen, in den eigenen vier Wänden oder in der Moschee, auf dem Markt, auf dem Weg zum Gebetsplatz oder auf der Gebetsstätte ist, bis der Imâm erscheint.“
Zweitens: Die Gelehrten meinen, dass man sich zum Fest besonders herrichten und schmücken soll. Man sollte sich waschen und reinigen, wie dies von einigen rechtschaffenen Prophetengefähren möge Allâh mit ihnen zufrieden sein und ihren Nachfolgern überliefert ist. Das Gleiche gilt auch für das Tragen schöner Kleider. Ibn Chuzaima überlieferte in dessen Werk unter Berufung auf Dschâbir ibn 'Abdullâh möge Allâh mit ihm zufrieden sein, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ein Kleid hatte, das er nur an den zwei Festen anzog. Diese Regel gilt für Männer, die zum Gebet hinausgehen. Frauen gehen so zum Gebet wie der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken im folgenden Hadîth erwähnte: "Hindert die Dienerinnen Allâhs nicht daran, in die Moscheen Allâhs zu gehen! Doch sollten sie unparfümiert dorthin gehen.“ (Von Abû Dâwûd überliefert.) Das heißt, sie sollten vermeiden, was zur Verführung führt, wie beispielsweise Parfüm oder leichte Bekleidung. Machen sich Frauen untereinander schön, oder vor ihren Männern oder unter den zur Heirat verwehrten Verwandten, so ist dagegen nichts einzuwenden.
Drittens: Geht der Muslim zum Gebet des Fastenbrechenfests, sollte er ein paar Datteln zu sich zu nehmen und somit dem Beispiel des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken folgen. 'Anas  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte, "dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken am Tag des Fastenbreches erst das Haus verließ, wenn er ein paar Datteln in ungerader Anzahl zu sich genommen hatte." (Al-Buchârî, At-Tirmidhî, Ibn Mâdschah und Ahmad.)
Buraida  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: "Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ging am Tag des Fastenbrechens erst hinaus, nachdem er etwas gegessen hatte. Am Opferfest hingegen aß er erst, wenn er zurückkehrte und von seinem Opfertier aß.“ (At-Tirmidhî und Ibn Mâdschah.)
Viertens: Alle Muslime sollten am Festgebet teilnehmen, denn dies ist eine starke Sunna, denn der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken unterließ dieses Gebet bis zu seinem Tod niemals, seitdem dieses Gebet bestimmt wurde. Dafür spricht auch die Tatsache, dass sogar Mädchen, alte und menstruierende Frauen, die in der Regel zu entschuldigen sind, dieser Sunna folgen sollen, ja sogar die Frauen, die keine geeigneten Kleider für das Gebet haben. Diese sollten sich Kleider von ihren Freundinnen ausleihen. Andere Muslime, die in der Regel nicht zu entschuldigen sind, sind demnach eher dazu aufgefordert.
In diesem Sinne überliefern Al-Buchârî und Muslim, dass 'Ummu 'Atiyya Al-Ansâriyya  möge Allah mit ihr zufrieden sein, sagte: "Uns ordnete der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken an, am Festgebet teilzunehmen, sowohl heranwachsende Mädchen, menstruierende Frauen und diejenigen Frauen, die zu Hause verweilen. Die menstruierenden Frauen halten sich vom Gebet (laut einer anderen Überlieferung: von der Gebetsstätte) fern und beteiligen sich an der Predigt und den Bittgebeten der Muslime.“
Der renommierte Gelehrte Ibn Taimiya meinte dazu: "Davon ausgehend sind wir der Meinung, dass die Beteiligung am Festgebet eine Individualpflicht ist. Dieser Meinung waren auch Abû Hanîfa und laut einer Überlieferung As-Schâfi'î und Ahmad. Daher ist die Meinung, die besagt, dass die Beteiligung am Festgebet keine Pflicht ist, weniger wahrscheinlich. Die Beteiligung am Festgebet ist nämlich eine der wichtigsten Anbetungshandlungen des Islâm. Zu diesem Zweck versammeln sich sogar mehr Menschen als zum Freitagsgebet. Zu diesem Gebet gehört auch der Takbîr.“ (Madschmû' Al-Fatâwâ)

Dem Muslim ist es empfohlen, der Predigt des Festes anzuhören, zumal da sie eine Versammlung zu den Zwecken der Bittgebe, des Allâhs Gedenken und Wissens Erlangen.

Das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest: Verhaltensregeln und Vorschriften - Teil 2

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