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Scharī‘a: das islāmische Recht

Scharī‘a: das islāmische Recht

Der ehrwürdige Qurân wurde herabgesandt, um allen Menschen klar zu machen, dass der Islâm die von Allâh dem Erhabenen angenommene Religion ist. Islâm bedeutet Hingabe an Allâh den Herrn der Welten, indem man Ihm gehorcht, Seinen Geboten folgt und den Ungehorsam Ihm gegenüber meidet. Der Islâm beschränkt sich nicht nur auf einige Anbetungshandlungen, die man verrichtet, vielmehr umfasst er alle Aspekte des Lebens. Der Islâm ist eine umfassende und vollkommene Religion, die das Ziel hat, das Leben der Menschen zu verbessern, sie aus der Finsternis ins Licht zu führen und ihnen den Weg zu Allâh bekannt zu machen. Deswegen gibt es die Anbetungshandlungen, um die Herzen zu reinigen und sie mit Allâh zu verbinden, und es gibt die Anstandsregeln, um die Seele zu läutern. Alle Gebote Allâhs treiben den Menschen zur Güte an und halten ihn von den verwerflichen Handlungen ab, und all dies geschieht gemäß göttlichen Normen und Grundlagen, die von Allâh dem Erhabenen geschaffen worden sind. Der Mensch ist angewiesen, sein ganzes Leben nach diesen Normen zu regeln, falls er Glück, Reinheit, Keuschheit und inneren Frieden für sich und seine Gesellschaft wünscht.

Grundlage des Islâm

Der edle ehrwürdige Qurân zeigt uns die Basis, auf der der Islâm beruht. Diese Basis besteht aus zwei Teilen, die verwirklicht sein müssen, und zwar:

1. Glaubenslehre: Die Glaubenslehre ist das Wesen des Islâm und dessen Grundlage, auf der er beruht. Die Scharî’a basiert auf der frommen, reinen und Allâh dem Herrn der Welten gewidmeten Glaubenslehre. Wer die Gesetze Allâhs des Erhabenen anwendet und dabei die Glaubenslehre vernachlässigt, der irrt planlos umher. Allâh der Erhabene nennt die Glaubenslehre im Qurân „Glaube“ und die Scharî’a „rechtschaffene Werke“ und sagt: „Wer also etwas an rechtschaffenen Werken verrichtet und er verinnerlicht den Glauben, dem ist dann für sein Bemühen kein Undank; und Wir schreiben es wahrhaftig zu seinen Gunsten nieder!“ (Sûra 21:94).

Das Wort Scharî’a kommt im Qurân nur ein Mal in der Bedeutung „Gesetzesquelle“ vor; Allâh der Erhabene sagt: „Hierauf schufen Wir für dich eine Gesetzesquelle in der Angelegenheit. So folge ihr ...“ (Sûra 45:18).

Für jeden Seiner Propheten legte Allâh ein Gesetz und einen deutlichen Weg fest. Er sagt: „... Für jeden von euch schufen Wir Gesetz und Weg ...“ (Sûra 5:48).

2. Die Scharî’a: Scharî’a bedeutet alle Regeln und Normen, die Allâh vorgeschrieben hat, um das Leben des Menschen zu organisieren. Man hat der Scharî’a Allâhs des Erhabenen in seinem ganzen Leben zu folgen. Der Muslim folgt der Scharî’a ohne Diskussion, er fügt sich den Anordnungen seines Herrn. Allâh der Erhabene sagt: „Und es ist weder für einen den Glauben verinnerlichenden Mann noch für eine den Glauben verinnerlichende Frau statthaft, wenn Allâh und Sein Gesandter eine Angelegenheit entschieden haben, dass für sie eine freie Wahl in ihrer Angelegenheit sei. Und wer gegen Allâh und Seinen Gesandten widerspenstig ist, weicht gewiss in einem offenkundigen Irrtum vom rechten Weg ab.(Sûra 33:36). Allâh der Erhabene sagt ferner: „Die Rede der den Glauben Verinnerlichenden, wenn sie zu Allâh und Seinem Gesandten gerufen werden, damit er zwischen ihnen richte, besteht ja einzig und allein darin, dass sie sagen: »Wir hören und gehorchen.« Und jene, sie sind die Erfolgreichen.“(Sûra 24:51).

Ziele der Scharî’a

Allâh hat Seine Scharî’a vorgeschrieben, um einige lebenswichtige Notwendigkeiten, ohne die das Leben nicht weitergeführt werden kann, zu erhalten und zu schützen. Diese Notwendigkeiten sind:

1. Erhalten der Religion: Es gehört sich nicht für einen Muslim, dass er sich eine andere Religion als Allâhs Religion nimmt, dass er sich einer anderen Macht als Seiner unterwirft, dass er anderen Anordnungen als Seinen Folge leistet oder dass er sich von jemand Anderem als dem Propheten leiten lässt. Allâh der Erhabene sagt: „Er ist es, Der Seinen Gesandten mit der Rechtleitung und der Religion der Wahrheit gesandt hat, um sie über jede Religion triumphieren zu lassen, auch wenn es den Polytheisten zuwider ist.“ (Sûra 9:33).

2. Erhalten der Vernunft: Der Islâm zählt das Erhalten der Vernunft zu seinen wichtigsten religiösen Zielen, denn die religiösen Vorschriften sind von der Vernunft abhängig. Der Islâm hat Mittel und Vorschriften erlassen, um die menschliche Vernunft zu bewahren, zu deren wichtigsten das Verbieten von allem, was den Verstand berauscht oder verschleiert und ihn wertlos macht, gehört, da man dann nicht mehr denken kann. Der Prophet sagte: Alles, was berauschend wirkt, ist verboten.“ Von Muslim überliefert. Der Islâm hat den Schlafenden und den Geisteskranken und ihresgleichen von der Verpflichtung ob des Fehlens an Vernunft, von der die Verpflichtung abhängig ist, ausgenommen.

3. Erhalten des Eigentums: Der Islâm gewährt den Menschen das Recht auf Eigentum, solange dies auf halâle Weise erfolgt. Der Islâm schätzt die Mühe, die sich der Mensch gibt, um Geld zu erlangen; deswegen hat der Islâm dem Menschen verboten, Anderen deren Geld wegzunehmen, ja er hat sogar zum Schutz des Eigentums der Menschen eine Strafe für Diebstahl von mehr als einem Viertel Dinar erlassen.

4. Erhalten des Lebens: Allâh der Erhabene verbietet es, einen Menschen ungerechterweise zu töten; Er sagt: „... Und tötet euch nicht selbst! Wahrhaftig! Allâh ist allbarmherzig euch gegenüber.“ (Sûra 4:29). Als der Islâm kam, hat er es verboten, neugeborene Mädchen lebendig zu begraben. Allâh der Erhabene sagt: „Und wenn das lebendig begrabene Mädchen gefragt wird, ob welcher Sünde es getötet wurde.“ (Sûra 81:8-9). Der Islâm verbietet es auch, dass ein Muslim seinen Bruder im Islâm tötet, und er zählt dies zu den größten Sünden überhaupt. Allâh der Erhabene sagt: „Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Vergeltung ist die Hölle als ewig darin Verweilender. Und Allâh zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm gewaltige Pein.“ (Sûra 4:93).

Die gnädige islâmische Scharî’a sieht vor, dass der Mensch vom verendeten Tier essen soll, falls er vor dem Verhungern steht und nichts Anderes zu essen hat; wenn er es nicht isst und stirbt, gehört er zu den Sündigen, weil er sein Leben nicht erhalten hat. Allâh der Erhabene macht es dem Menschen in vielen Angelegenheiten leicht, um sein Leben zu schützen. Er hat zum Beispiel dem Reisenden und Kranken erlaubt, das Fasten zu unterlassen, wenn diese Angst vor Überanstrengung oder Untergang haben.

Und so versucht die Scharî’a mit allen Mitteln und unterschiedlichen richtigen Wegen, das Leben zu erhalten. Allâh der Erhabene sagt: „Und tötet nicht die Seele, die Allâh für harâm erklärt hat, außer aus einem rechtmäßigen Grund! Wer ungerechterweise getötet wird, so geben Wir dessen Sachwalter Autorität; doch soll er nicht maßlos im Töten sein, ihm wird wahrhaftig geholfen!“ (Sûra 17:33).

5. Erhalten von Ehre, Nachwuchs und Verwandtschaft: Die islâmische Scharî’a fordert die Muslime zum Heiraten auf, damit ihre Abstammungen nicht durcheinander gebracht werden und sich der außereheliche Geschlechtsverkehr unter ihnen nicht verbreitet. Heirat ist also der natürliche Weg zum Erhalt von Nachwuchs, Ehre und Verwandtschaft. Deswegen hat die Scharî’a denjenigen vor den härtesten Strafen im Diesseits und im Jenseits gewarnt, der nicht heiratet und sich dem außerehelichen Geschlechtsverkehr oder anderen schlechten Gewohnheiten zuwendet.

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