Islam Web

  1. Fatwa
  2. Siyâm (Fasten)
  3. Nachholen des Fastens
  4. Rechtsurteile über das Nachholen des Fastens
Fatwâ-Suche

Beginne schleunigst damit, im jetzigen Ramadân zu fasten, und hole danach die verpassten Fastentage nach!

Frage

Ich habe in den vergangenen Ramadân-Monaten seit meiner Pubertät bis heute aus einem bestimmten Grund nicht gefastet und noch nichts nachgeholt. Was muss ich nun tun? Ich weiß mittlerweile, dass es sich dabei um 40 Tage handelt. Was muss ich tun, um diesen Zweifel zu beseitigen und die Zufriedenheit Allâhs des Erhabenen zu erlangen?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Gegenwärtig bist du dazu verpflichtet, dass du im jetzigen Ramadân fastest. Danach musst du die vierzig Tage, die du zuvor nicht gefastet hast, nachholen. Zusätzlich musst du Sühne leisten, und zwar musst du für jeden Tag, an dem du das Fasten unterlassen hast, einen Bedürftigen mit einem Mudd Weizen oder einem halben Sâ an etwas anderem wie zum Beispiel Reis speisen. Ein Mudd sind vier Sâ und ein Sâ entspricht circa 2,4 kg (Getreide); einige Gelehrte sagen sogar vorsichtshalber, es seien 2,5 kg (Getreide).

Diese Speisung gilt als Sühne dafür, dass das Nachholen über die von Allâh dafür bestimmte Zeit – nämlich die elf Monate von einem Ramadân zum anderen – aufgeschoben wurde. Hole nach dem Festtag am Ende des Ramadân das Fasten sofort nach, damit du dich deiner Schulden entledigst!

Wir bitten Allâh für uns und für dich um Erfolg und um Gelingen im Handeln!

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen