Islam Web

  1. Fatwa
  2. Verhalten, Moral und Arten des Dhikr und Du'âs
  3. Verhalten im Umgang mit anderen Menschen
  4. Im Umgang mit den Eltern
Fatwâ-Suche

Gehorsam gegenüber den Eltern bei Einstellung der Satellitensender

Frage

Muss man den Eltern gehorchen, wenn es um die Einstellung der Satellitensender geht, bei denen es würdelose Filme gibt? Wenn ich es nicht tue, werden sie böse?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Wenn die Eltern oder einer von beiden etwas anordnet, was zum Gehorsam gegenüber Allâh gehört, muss das Kind den beiden darin gehorchen. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wies an, ihnen beim Unterlassen der freiwilligen Handlungen, wie dem Kampf, wenn er keine Individualpflicht ist, und anderen Dingen zu gehorchen. Wenn es schon verpflichtend ist, ihnen in diesem Fall zu gehorchen, wie ist es dann deiner Meinung nach erst, wenn sie anordnen, etwas Verbotenes zu unterlassen, das Allâh der Majestätische bereits verboten hat, bevor sie es verboten haben? Das Resultat ist, dass das Unterlassen dieses Verbotenen doppelt verpflichtend ist und somit doppelt belohnt wird. Es liegt nahe, dass der Täter danach zwei Sünden begeht, wenn nämlich die Eltern angeordnet haben, die Satellitensender einzustellen und das Verbotene davon zu meiden. Das haben wir aus der Frage verstanden. Wenn die Situation umgekehrt ist, die Eltern also von den Sendern, deren Einstellung verboten ist, wollen, dass sie geöffnet werden und die Zügel locker lassen, dann darf man ihnen darin nicht gehorchen. Denn der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Es gibt keinen Gehorsam in der Sünde gegenüber Allâh. Der Gehorsam ist nur im Guten.“ (Überliefert von Al-Buchârî und Muslim).

Wir möchten den Fragenden darauf hinweisen, dass man, genauso wie man ihnen nicht im Schlechten gehorchen darf, sie in jedem Fall gütig behandeln muss, da Allâh der Majestätische sagt: „Wenn sie sich aber darum bemühen, dass du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in rechtlicher Weise um...“ (Sûra 31:15).

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen