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Die Meinungen der Gelehrten über die Spende Minderjähriger

Frage

Darf ein 16-jähriges Mädchen ihren Schmuck spenden?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Der Islâm hält zu frommen Taten und dem Wetteifern im Guten an. Allâh der Erhabene sagt: „Ihr werdet die Güte nicht erreichen, bevor ihr nicht von dem ausgebt, was euch lieb ist.“ (Sûra 3:48).

Die frühen Gelehrten wetteiferten, Männer wie Frauen, um das Gute und gaben ihr Teuerstes für ihre Religion und die Zufriedenheit ihres Herrn.

Wenn der Spendende noch jung und unerfahren und der Spendenbetrag hoch ist, dann hängt die Durchführung von der Zustimmung des Vormunds ab. Der Grund dafür ist die Aussage Allâhs des Erhabenen: „... bis dass sie das Heiratsalter erreicht haben. Und wenn ihr dann an ihnen Besonnenheit feststellt, so händigt ihnen ihren Besitz aus.“ (Sûra 4:6).

Die Rechtsschule des Imâm Mâlik besagt, dass der Vormund dem Kind sein Vermögen auszahlt und seine Vormundschaft aufhebt, wenn er die Reife erlangt und er von ihm Besonnenheit feststellt. Für das Mädchen fügte er als Bedingung hinzu, dass sie heiratet, mit dem Ehemann geschlechtlich verkehrt, eine Weile Lebenserfahrung sammelt und man ihr bescheinigt, dass sie in der Lage dazu ist, zu entscheiden und mit Geld umzugehen.

Die anderen Imâme haben für die Aufhebung der Vormundschaft des Kindes nur die Reife und Besonnenheit vorgeschrieben. In einer anderen Überlieferung von Imâm Ahmad stellt er als Bedingung die Heirat und die Entbindung oder eine lange Lebenserfahrung. Dies ähnelt der Rechtsschule von Imâm Mâlik ( Allah   erbarme sich seiner ). Sie stützen sich auf die Überlieferung in Sunan Sa‘îd ibn Mansûr von Schuraih Al-Qâdî, dass Umar  möge Allah mit ihm zufrieden sein ihm auferlegte, dem Mädchen erst zu geben, wenn es geheiratet und entbunden hat. Da unter den Prophetengefährten keiner bekannt war, der eine andere Meinung vertrat, ist dies beinahe wie ein Konsens zu betrachten.

Zusammenfassend ist zu sagen: Wenn der Vater der Spende dieses Mädchens zustimmt oder sie verheiratet, lebenserfahren sowie mit dem Umgang mit Geld vertraut ist, ist es erlaubt. Wenn dem nicht so ist, dann nicht.

Und Allâh weiß es am besten!

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