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Verspätung des Gebetsrufs

Frage

Darf man den Gebetsruf wegen einem religiösen Unterricht aufschieben, bis der Unterricht beendet ist, um anschließend zum Gebet zu rufen und die Iqâma gleich danach auszurufen, d.h. gleich nach dem Adhân? Ist das erlaubt?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Es ist eher angebracht, den Gebetsruf zu Beginn der Zeit zu rufen, weil Bilâl  möge Allah mit ihm zufrieden sein, der Gebetsrufer des Gesandten Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken), dies stets tat. Es ist jedoch erlaubt, den Adhân bis kurz vor Ende der Gebetszeit aufzuschieben, wenn dies notwendig sein sollte und dessen Verspätung nicht denjenigen verwirrt, der ihn hört. Der Schafiit Zakariyyâ Al-Ansârî sagte: „Man ruft zum Gebet, sobald die Zeit gekommen ist, doch ist dies bis kurz vor Ende der Zeit erlaubt.“

Der Hanbalit Ar-Ruhaibânî schrieb: „Der Adhân zu Beginn der Gebetszeit ist empfohlen, damit beten kann, wer es eilig hat. Gemäß der wörtlichen Bedeutung der Belege ist der Adhân zu jeder Zeit erlaubt, solange er während der Gebetszeit stattfindet.“

Kurz gesagt: Es ist besser, wenn ihr den Gebetsruf zu Beginn der Zeit ausruft und dafür den Unterricht unterbrecht.

Und Allâh weiß es am besten!

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