Islam Web

  1. Fatwa
  2. Haddsch und 'Umra
  3. Mawâqît (Orte und Zeiten der Haddsch)
Fatwâ-Suche

Vergessen der Talbiyya für die Umra beim Mîqât

Frage

Ich habe im letzten Ramadân zum ersten Mal die Umra verrichtet, Al-Hamdu lillâh! Nachdem ich die rituelle Ganzwaschung in der Moschee des Mîqât für die Leute aus Madina verrichtet und ins Auto gestiegen war, erinnerte ich mich ungefähr fünf Minuten später, dass ich die Absicht für die Umra nach dem Sprechen von „Labbaika Allahumma Umra“ nicht gefasst hatte. So fasste ich die Absicht und sprach die Talbiyya. Hatte ich den Mîqât überschritten? Was muss ich tun, wenn ich ihn überschritten hatte?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Es scheint, dass du die Umra am Mîqât beabsichtigt hattest, bevor du ihn überschritten hattest, weil die rituelle Ganzwaschung nach der Ankunft am Mîqât und das Aussprechen der Talbiyya alles Dinge sind, die auf die Absicht der Umra hinweisen. Beim Fassen der Absicht braucht man nichts weiter tun und sie muss nicht ausgesprochen werden. Es ist eine Handlung des Herzens und es reicht aus, das Verrichten der rituellen Handlung zu beabsichtigten.

Es scheint uns so, als hättest du den Beginn der Handlungen der Umra beabsichtigt, als du am Miqât „Labbaika Allâhumma Umra“ sagtest. Wenn dem so war, dann schenke den Einflüsterungen keine Beachtung! Wenn du dir aber sicher bist, dass die Gebetswaschung und die Talbiyya etc. frei von der Absicht der Umra waren, und du die Absicht erst fünf Minuten nach dem Überqueren des Mîqât gefasst hast, dann hast du den Mîqât nicht im Ihrâm-Zustand überquert.

In diesem Fall hättest du zum Mîqât zurückkehren müssen, um dich dort in den Ihrâm-Zustand zu begeben. Wenn du dies nicht getan und dich von deinem Standort aus in den Ihrâm-Zustand begeben hast, bist du zur Schlachtung eines Opfertieres verpflichtet.

Es ist ein Schaf, das im heiligen Bezirk geschlachtet und an dessen Bedürftige verteilt wird. Du kannst jemanden damit beauftragen, dies stellvertretend für dich zu auszuführen.

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Fatwâ-Suche

Für mehr Suchoptionen bitte auf Pfeil klicken

Heute am meisten gelesen