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Für den Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) um die Wasîla und die Fadîla zu bitten, entspricht sowohl nach dem Adhân als auch nach der Iqâma der Sunna

Frage

Wird das Bittgebet für den Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) um die Wasîla und die Fadîla nach dem Adhân (erster Gebetsruf) oder nach der Iqâma (zweiter Gebetsruf unmittelbar vor Gebetsbeginn) gesprochen? Oder nach beiden? Wie lauten die Urteile der vier Rechtsschulen?
Ich bitte um Ihre Hilfe, möge Allah Sie belohnen!

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allah den Gesandten Allahs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Allâh nach dem Gebetsruf um die Wasîla und die Fadîla für den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zu bitten, ist eine geforderte und wünschenswerte Sache.

Von Dschâbir  möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer sagt, wenn er den Ruf hört »Allâhumma rabba hâdhihi Ad-Da’wa At-Tâmma wa As-Salât Al-Qâ’ima, âti Muhammadan Al-Wasîla wa Al-Fadîla, wa-b’athhu Maqâman mahmûdan alladhî wa‘adtah«, zu Deutsch:»O Allah, Herr dieses vollkommenen Rufes und dieses zu verrichtenden Gebetes, gewähre Muhammad die Wasîla und die Fadîla und erwecke ihn zu einer ruhmvollen Stellung, die Du ihm versprochen hast!«, dem wird am Tag der Auferstehung meine Fürbitte gewährt.“ (Überliefert von Al-Buchârî und anderen).

Imâm Muslim und andere überlieferten von Abdullâh ibn Amr  möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass er den Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagen hörte: „Wenn ihr den Muezzin hört, dann sagt das, was er sagt! Danach sprecht den Segensgruß für mich, denn wer einen Segensgruß für mich spricht, für den spricht Allâh zehn. Dann bittet Allâh für mich um die Wasîla, denn es ist eine Stufe im Paradies.

Diese Hadîthe beweisen die Erlaubnis, sowohl nach dem Adhân als auch nach der Iqâma um die Wasîla zu bitten, weil beide Ruf oder Adhân genannt werden.

Die Rechtsschulen sind sich darüber einig, dass man nach dem Adhân bittet, weil es viele eindeutige Hadîthe darüber gibt.

Die Rechtsschulen der Imâme Abû Hanîfa, As-Schâfi´î und Ahmad sind der Meinung, dass man alles, was man nach dem Adhân sagt, auch nach der Iqâma sagt. Von der Rechtsschule des Imâm Mâlik haben wir keine Überlieferung im Zusammenhang mit der Angelegenheit der Iqâma gefunden.

Und Allâh weiß es am besten!

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