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Besonderheiten des Monats Ramadân - Teil 1

Besonderheiten des Monats Ramadân - Teil 1

Da das Fasten über große Vorzüge und edle Konsequenzen verfügt, hat es Allâh Seinen anbetend Dienenden zu einem Monat im Jahr vorgeschrieben, wie Er es denjenigen vorgeschrieben hat, die vor ihnen waren, und zwar gemäß den Worten des ob Seiner Erhabenheit über jeden Mangel Gepriesenen: „O ihr, die den Glauben verinnerlichen! Vorgeschrieben ist euch das Fasten, wie es auch denen vorgeschrieben ward, die vor euch gewesen; vielleicht seid ihr ja demütig in Ehrfurcht gegenüber Allâh.“ (Sûra 2:183). Der ob Seiner Erhabenheit über jeden Mangel Gepriesene macht also das Ramadân-Fasten zur Pflicht für jeden Muslim und jede Muslimin, und zwar unter Seinen zu berücksichtigenden Bedingungen, die im Qurân und in der Sunna stehen. Dies beweist, dass das Ramadân-Fasten als eine Anbetungshandlung betrachtet wird, die hinsichtlich des anbetenden Dienens gegenüber Allâh seitens der Menschen unverzichtbar ist, und zwar ob der aus deren Verrichten resultierenden hervorragenden Vorteile und guten Resultate und ob des von ihm in den Seelen bewirkten Guten sowie ob der Stärke bei der Wahrheit, Ablassen von verwerflichen Dingen und Abkehr vom Nichtigen.

Zu den Dingen, die Allâh dem Monat Ramadân zuteil werden ließ, gehört ein von Al-Buchârî in dessen Sammlung authentischer Hadîthe überlieferter Hadîth, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wenn Ramadân beginnt, werden die Tore des Paradieses geöffnet.“ Al-Buchârî überlieferte weiterhin in seiner Sammlung authentischer Hadîthe, dass der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wenn der Monat Ramadân beginnt, werden die Tore des Himmels geöffnet, die Tore der Hölle geschlossen und die Satane in Ketten gefesselt.“ Es ist nicht unbekannt, dass dadurch den Gläubigen verkündet wird, dass es viele rechtschaffene Handlungen gibt, die zum Paradies führen, und dass es ihnen durch Mittel erleichtert wird, die beim Verrichten guter Handlungen und deren Mehrung helfen. Es ist auch nicht unbekannt, dass Allâh im Ramadân Mittel zum Sich-Enthalten der Sünden und zu deren Meiden festlegt. Es ist ferner nicht unbekannt, dass die List der Satane schwach ist und dass die Satane das nicht erlangen können, was sie wollen.
Zu den Vorzügen des Ramadân-Fastens gehört ein in beiden Sammlungen authentischer Hadîthe von Al-Buchârî und Muslim und Anderen nach einer Aussage von Abû Huraira  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferter Hadîth, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer auch immer - aus dem Glauben heraus und aus der Hoffnung auf die Belohnung Allâhs – im Ramadân fastet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.“ Wer also im Monat Ramadân fastet, wobei er glaubt, dass dieses Fasten Pflicht ist, die Belohnung von seinem Herrn erwartet und sich um das Folgen seines Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken bemüht, dem wird die Vergebung verkündet.
Zu den Vorzügen des Ramadân gehört, dass die Engel Allâh um Bedecken und Auslöschen der Sünden Fastender bitten, und zwar gemäß einem von Imâm Ahmad nach einer Aussage von Abû Huraira überlieferten Hadîth, in dem der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die Engel bitten Allâh solange um Vergebung für sie, bis diese das Fasten abbrechen.“ Die Engel sind rituell reine Geschöpfe, deren Bittgebet von Allâh mit größter Wahrscheinlichkeit erhört wird, so dass Er jemandem vergibt, um dessen Vergebung die Engel bitten. Die Menschen begehen oft Sünden. Daher bedürfen sie der Reue und der Vergebung, und zwar gemäß einem von Allâh dem Propheten direkt übermittelten authentischen Hadîth, in dem Allâh sagt: O Meine anbetend Dienenden! Ihr begeht in der Nacht und am Tage Fehltritte, und Ich vergebe alle Sünden. So bittet Mich um Vergebung, dann vergebe Ich euch!“ Wenn sich also für einen Gläubigen sein Bitten um Vergebung für sich selbst und das Bitten der Engel um Vergebung für ihn vereinen, ist er ehest des Erlangens hoher Anliegen und hervorragender Ziele würdig. Ramadân ist ferner der Monat des Tröstens und Wohltuns, und Allâh liebt die Wohltuenden, denen Er Vergebung, Paradies und Erfolg verheißen hat. Das Wohltun stellt die höchste Stufe des Glaubens dar. Wie trefflich ist also die Paradies-Position desjenigen, der als Wohltuender bezeichnet wird, und wie trefflich sind die ihm gegebenen Wonne- und Ehrungsarten! Der Erhabene sagt: „Nehmend, was ihr Herr ihnen gegeben hat; sie pflegten wahrhaftig davor Gutes Tuende zu sein!“ (Sûra 51:16).
In diesem gesegneten Monat werden das Geben von Speisen und das Speisen Fastender beim Fastenbrechen erleichtert. Dies gehört auch zu den Gründen für die Vergebung der Sünden, Befreiung vom Höllenfeuer, Vervielfachung der Belohnungen und Kommen zur Wasserquelle des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , wobei jemand, der von dieser Wasserquelle einen Trunk zu sich nimmt, danach nie durstig wird. Wir bitten Allâh, dass Er uns durch Seine Gunst und Freigebigkeit zur Wasserquelle kommen lässt. Das Geben von Speisen gehört zu den Gründen für das Betreten des Paradieses, der Wohnstätte des Friedens. Im Ramadân gibt es für die Muslime Gründe der Barmherzigkeit, Vergebung der Sünden und Befreiung vom Höllenfeuer. Wie reichlich sind die Gaben des stets vergebenden edlen Herrn!
Ramadân ist der Monat des Gedenkens Allâhs und des Bittgebets. Der Erhabene sagt: „Und gedenkt Allâhs viel! Vielleicht seid ihr ja erfolgreich.“ (Sûra 62:10). Der ob Seiner Erhabenheit über jeden Mangel Gepriesene sagt ferner: „Und die Allâhs viel gedenkenden Männer und gedenkenden Frauen - für sie hat Allâh Vergebung und großartige Belohnung bereitet.“ (Sûra 33:35). Der ob Seiner Erhabenheit über jeden Mangel Gepriesene sagt weiterhin: „Und ruft Ihn fürchtend und verlangend an! Wahrhaftig! Die Barmherzigkeit Allâhs ist den Gutes Tuenden nahe.“ (Sûra 7:56). Darüber hinaus sagt der Erhabene in den Qurân-Versen über das Fasten: „Und wenn dich Meine anbetend Dienenden nach Mir fragen, so bin Ich wahrhaftig nahe; Ich erhöre den Ruf des Bittenden, wenn er Mich bittet.“ (Sûra 2:186). Dies beweist die Verbundenheit des Fastens mit dem Bittgebet.

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