Die volle Belohnung im Monat Ramadân, selbst wenn der Monat kürzer ist

03/08/2010| IslamWeb

Von Abû Bakra  möge Allah mit ihm zufrieden sein ist überliefert, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Die Belohnung von zwei Monaten wird nicht geschmälert: Die beiden Monate der Feste - Ramadân und Dhû Al-Hiddscha.“

 
In einer anderen Überlieferung heißt es: „Die Belohnung der beiden Festmonate wird nicht geschmälert: Ramadân und Dhû Al-Hiddscha.“ Berichtet von Al-Buchârî und Muslim.
 
Dieser Hadîth bedeutet laut einigen Gelehrten, dass diese beiden Monate, Ramadân und Dhû Al-Hiddscha, nicht beide im gleichen Jahr kürzer ausfallen (d.h. 29 Tage haben), wenn einer von ihnen kurz ist, so ist der andere dafür meistens vollständig (d.h. er hat 30 Tage).
 
Die andere Meinung ist, dass man trotzdem die volle Belohnung für diese beiden Monate erhält, selbst wenn der Monat kürzer ist. Diese Meinung liegt der Wahrheit näher.
 
Nützliches und Lehrreiches:
 
1. Der Islâm zeichnet diese beiden Monate durch dieses Urteil aus, da man in ihnen fastet und die Pilgerfahrt vollzieht.
 
2. Man kann das Ramadân-Fest zum Monat Ramadân zählen, obwohl das Fest am ersten Schawwâl stattfindet. In einer authentischen Überlieferung des Imâm Ahmad heißt es: „Zwei Monate werden nicht geschmälert, denn in beiden gibt es ein Fest: Ramadân und Dhû Al-Hiddscha.“
 
3. Es kommt oft vor, dass man sich bei der Bestimmung des neuen Monats irrt, jedoch wird dies verziehen, solange die Menschen diesbezüglich den islâmischen Richtlinien folgen, sprich, die Sichtung des Mondes und die Vervollständigung des Monats, falls man den Mond nicht erblicken konnte.
 
4. Alle Vorzüge und Regeln in den beiden Monaten Ramadân und Dhû Al-Hiddscha gelten, ob sie nun 29 oder 30 Tage dauern. Dies gilt ja auch für das Stehen am Berge ´Arafât am neunten von Dhû Al-Hiddscha, wenn die Gelehrten und Astronomen sich davor bemühten, den Mond zu sichten.
 
5. Aus diesem Hadîth lernen wir: Die Beseitigung von allen Zweifeln einer Person, die 29 Tage fastete oder auf Grund eines Fehlers (bei der Sichtung des Mondes) nicht am neunten von Dhû Al-Hiddscha am Berg Arafât war. Ebenso verhält es sich, wenn eine Person bei der Sichtung des Mondes lügt und die Menschen darauf – unwissend – am achten Dhû Al-Hiddscha auf dem Berg Arafât stehen. Sie erhalten trotzdem ihre Belohnung, so Allâh will.
 
6. Der Hadîth beweist ebenfalls, dass die Belohnung nicht immer mit dem Ausmaß der Anstrengung zusammenhängt, denn Allâh erwies dem Menschen eine Gnade, dass Er den Gläubigen trotzdem die Belohnung von 30 Tagen anrechnet, selbst wenn der Monat nur 29 Tage hat.
 
7. Dieser Hadîth beweist, dass es genügt, für das Fasten im Ramadân eine einzige Absicht zu fassen, da Allâh das Fasten dieses Monats zu einem Gottesdienst erklärte.

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