
Im Folgenden sind einige rituelle Handlungen, Sunna-Handlungen und Verhaltensregeln für das Fest zusammengefasst:
 sagt: "Die Muslime sind dazu verpflichtet nach der Sichtung der Mondsichel des Monats Schawwâl Allâhs Größe zu preisen, bis sie das Fest beendet haben.“ Die Muslime sollten sich zu folgenden Anlässen mit dem Takbîr beschäftigen: In der Nacht zum Fest, während ihrem Gang zum Gebetsplatz und während sie auf das Festgebet warten, bis der Imâm zum Gebet erscheint. Ab der Zeit, wo man das Ende Ramadân erkennt, sollte man sich solange mit dem Takbîr beschäftigen, bis der Imâm zum Festgebet erscheint, um Allâh zu danken und Ihn zu ehren.
 sagt: "Die Muslime sind dazu verpflichtet nach der Sichtung der Mondsichel des Monats Schawwâl Allâhs Größe zu preisen, bis sie das Fest beendet haben.“ Die Muslime sollten sich zu folgenden Anlässen mit dem Takbîr beschäftigen: In der Nacht zum Fest, während ihrem Gang zum Gebetsplatz und während sie auf das Festgebet warten, bis der Imâm zum Gebet erscheint. Ab der Zeit, wo man das Ende Ramadân erkennt, sollte man sich solange mit dem Takbîr beschäftigen, bis der Imâm zum Festgebet erscheint, um Allâh zu danken und Ihn zu ehren.   und seiner Gefährten
 und seiner Gefährten  und ihrer Nachfolger nicht bekannt. Die Formel des Takbîr lautet: "Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, lâ Ilâh illâ Allâh! Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, wa lillâh Al-Hamd!“ Allâh ist größer, Allâh ist größer, es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Allâh! Allâh ist größer, Allâh ist größer, und Allâhs ist das Lob!“
 und ihrer Nachfolger nicht bekannt. Die Formel des Takbîr lautet: "Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, lâ Ilâh illâ Allâh! Allâhu Akbar, Allâhu Akbar, wa lillâh Al-Hamd!“ Allâh ist größer, Allâh ist größer, es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Allâh! Allâh ist größer, Allâh ist größer, und Allâhs ist das Lob!“  erst zum Festgebet ging, nachdem er eine ungerade Zahl Datteln gegessen hatte, eine nach der anderen; Anas
 erst zum Festgebet ging, nachdem er eine ungerade Zahl Datteln gegessen hatte, eine nach der anderen; Anas  sagte: "Der Prophet
 sagte: "Der Prophet  ging an einem Ramadân-Festtag erst (zum Gebetsplatz) hinaus, nachdem er eine ungerade Zahl Datteln gegessen hatte.“
 ging an einem Ramadân-Festtag erst (zum Gebetsplatz) hinaus, nachdem er eine ungerade Zahl Datteln gegessen hatte.“ .
.   überlieferte Hadîth, in dem es heißt: "'Umar
 überlieferte Hadîth, in dem es heißt: "'Umar  brachte dem Gesandten Allâhs
 brachte dem Gesandten Allâhs  ein Kleid aus Brokat, das auf dem Markt zu finden war. Er sagte ihm: "O Gesandter Allâhs, nimm es und schmücke dich damit für das Fest und für die Gesandtschaften!“ Der Hadîth-Sammler Al-Buchârî widmete dem Schmuck zum Fest ein eigenes Kapitel, und zwar in Unterstützung auf dem Einverstandensein des Propheten
 ein Kleid aus Brokat, das auf dem Markt zu finden war. Er sagte ihm: "O Gesandter Allâhs, nimm es und schmücke dich damit für das Fest und für die Gesandtschaften!“ Der Hadîth-Sammler Al-Buchârî widmete dem Schmuck zum Fest ein eigenes Kapitel, und zwar in Unterstützung auf dem Einverstandensein des Propheten  mit der Aussage 'Umars
 mit der Aussage 'Umars  , der seinerseits die Gewöhnheit des Propheten
, der seinerseits die Gewöhnheit des Propheten  während den beiden Festen genau kannte. Von ibn 'Umar
 während den beiden Festen genau kannte. Von ibn 'Umar  überlieferte man bei einem authentischen Hadith, dass er sich für die zwei Feste das Beste seiner Kleidung bekleidete.
 überlieferte man bei einem authentischen Hadith, dass er sich für die zwei Feste das Beste seiner Kleidung bekleidete.  sagt: "das Erste, womit wir diesen unseren Tage anfangen, ist es, dass wir beten.“ Die Rechtsgelehrten sagen: "dieser Hadîth deutet darauf hin, es geziemt sich nicht, dass man sich am Festtag mit etwas Anderem beschäftigt, es sei denn, mit der Vorbereitung auf das Gebet sowie mit dem Hingang dazu. Das erfordert wiederum, dass man sich zuvor mit Nichts beschäftigt, dass man früh dazu hinausgeht und dass das Gebet das Hauptereigniss dieses Tages ist, wobei die sonstigen Ereignissen, die um pietätvolle Handlungen gehen, sekundäre Handlungen darstellen: man geht früht dazu aus, beschäftigt sich mit der Takbîr, sowohl während seinem Hingang, als auch während seinem Warten auf das Gebet. Beschlägt er einen Weg während seinem Hingang, so beschlägt er einen anderen Weg während seiner Rückkehr, so war die Tradition des Propheten
 sagt: "das Erste, womit wir diesen unseren Tage anfangen, ist es, dass wir beten.“ Die Rechtsgelehrten sagen: "dieser Hadîth deutet darauf hin, es geziemt sich nicht, dass man sich am Festtag mit etwas Anderem beschäftigt, es sei denn, mit der Vorbereitung auf das Gebet sowie mit dem Hingang dazu. Das erfordert wiederum, dass man sich zuvor mit Nichts beschäftigt, dass man früh dazu hinausgeht und dass das Gebet das Hauptereigniss dieses Tages ist, wobei die sonstigen Ereignissen, die um pietätvolle Handlungen gehen, sekundäre Handlungen darstellen: man geht früht dazu aus, beschäftigt sich mit der Takbîr, sowohl während seinem Hingang, als auch während seinem Warten auf das Gebet. Beschlägt er einen Weg während seinem Hingang, so beschlägt er einen anderen Weg während seiner Rückkehr, so war die Tradition des Propheten  .
.   war darauf bedacht, das Festgebet zu verrichten und ebenso die Menschen dazu aufzufordern, es zu verrichten. Vielmehr forderte er Menschen dazu auf, die in der Regel zu diesem Zweck nicht hinausgehen sollen, wie beispielsweise, reife Mädchen und die Frauen, die in den Häusern verweilen oder soger menstruierte Frauen, die in der Regel mit keinem Gebet angesprochen sind. Das alles deutet auf die Wichtigkeit dieses Gebetes hin, weshalb die Rechtsgelehrten über dessen Rechtsnorm uneinig sind: einige meinen, es ist eine starke Sunna. Eine Gruppe sagt, es ist ein Kollektivpflicht. Der Rechtsgelehrte Abû Hanîfh, der renommierte Scheich ibn Taymiyyah und sein Nachfolger ibn Al-Qayyem meinen hingegen, es ist ein Individualpflicht, genau so wie das Freitagsgebet. Der verstorbene Scheich, 'Abdul 'Azîz ibn Bâz sprach für diese Meinung, indem er sagte: "diese Meinung stützt sich auf stärkere Beweise und ist daher die am Berechtigteste.“
 war darauf bedacht, das Festgebet zu verrichten und ebenso die Menschen dazu aufzufordern, es zu verrichten. Vielmehr forderte er Menschen dazu auf, die in der Regel zu diesem Zweck nicht hinausgehen sollen, wie beispielsweise, reife Mädchen und die Frauen, die in den Häusern verweilen oder soger menstruierte Frauen, die in der Regel mit keinem Gebet angesprochen sind. Das alles deutet auf die Wichtigkeit dieses Gebetes hin, weshalb die Rechtsgelehrten über dessen Rechtsnorm uneinig sind: einige meinen, es ist eine starke Sunna. Eine Gruppe sagt, es ist ein Kollektivpflicht. Der Rechtsgelehrte Abû Hanîfh, der renommierte Scheich ibn Taymiyyah und sein Nachfolger ibn Al-Qayyem meinen hingegen, es ist ein Individualpflicht, genau so wie das Freitagsgebet. Der verstorbene Scheich, 'Abdul 'Azîz ibn Bâz sprach für diese Meinung, indem er sagte: "diese Meinung stützt sich auf stärkere Beweise und ist daher die am Berechtigteste.“