Die nächsten Verwandten haben eher Recht auf einen Umgang in rechtlicher Weise – Teil 1

22/08/2011| IslamWeb

Allâh der Makellose und Erhabene lobt diejenigen, die sich um die Armen und Bedürftigen kümmern, mehrmals in Seinem ehrwürdigen Offenbarungsbuch und schenkt den Gebenden deren große Belohnung. Er sagt: „Und diejenigen, in deren Vermögensgütern ein festgelegtes Anrecht liegt für den Bittenden und den Ausgeschlossenen.“ (Sûra 70:24-25).
 
Unser majestätischer Herr verdeutlicht uns die von Ihm kommende Belohnung, die auf diese gütige Handlung folgt. Der Gewaltige sagt: „Glaubt an Allâh und Seinen Gesandten und gebt her von dem, worüber Er euch zu Treuhändern eingesetzt hat! Denjenigen von euch also, die den Glauben verinnerlichen und hergeben, denen ist große Belohnung.“ (Sûra 57:7).
 
Wegen der Bedeutsamkeit der freiwilligen Spende und ihrer besonderen Belohnung hat Er den Spendenden ein gesondertes Tor zum Paradies zuerkannt, durch das nur sie hineingehen. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken berichtet uns in einem authentischen Hadîth: „Wer zu den Leuten der Spende gehört, wird vom Tor der Spende her gerufen.“ (Al-Buchârî und Muslim).
 
Die Belohnung der Spende wird noch gewaltiger, wenn sie in einer Zeit erbracht wird, die Allâh durch ihre Vorzüge und Besonderheiten ausgezeichnet hat. Der Ramadân gehört zu jenen grandiosen Zeitabschnitten, die der Muslim so gut er kann mit Spenden im Guten und anderen frommen Taten nutzen sollte. Damit folgt er dem Gesandten Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , der im Ramadân mehr als sonst spendete. Von ihm ist  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken überliefert: „Er war der großzügigste Mensch. Und den Höhepunkt seiner Großzügigkeit erreichte er im Ramadân, als ihn der Engel Gabriel den Qurân lehrte. Er war wahrhaftig großzügiger im Guten als der wehende Wind [schnell] war.“ (Al-Buchârî und Muslim).
 
Dies deutet auf den Vorzug der Spende im Ramadân hin. Dieser Vorzug steigt möglicherweise und wird von Allâh hoch geachtet, wenn der anbetend Dienende die Spende den nächsten Verwandten und ihm Nahestehenden zukommen lässt, wenn sie arm und bedürftig sind. Der Makellose sagt: „Sie fragen dich, was sie hergeben sollen. Sag: »Was immer ihr an Gutem hergebt, soll für die Eltern und die nächsten Verwandten ... «.“ (Sûra 2:215).
 
Die Menschen mit der größten Berechtigung sind diejenigen, die die meisten Rechte dir gegenüber haben, wie die Eltern, denen gegenüber man gütig sein muss. Die beste Art, ihnen gegenüber gütig zu sein, besteht darin, sie zu versorgen. Daher ist es jedem Kind, das dazu in der Lage ist, eine Pflicht. Nach den Eltern sind es die nächsten Verwandten, dem Verwandtschaftsgrad und dem Bedürfnis nach. Ihre Versorgung ist eine Spende und pflegt das Verhältnis zu ihnen. (Aus dem Werk Tafsîr As-Sa´dî).
 
Ein Ratschlag deines Gesandten:
 
Spendender Bruder: Abû Talha  möge Allah mit ihm zufrieden sein war unter den Ansâr (die den aus Makka Ausgewanderten Helfenden) der vermögendste Prophetengefährte in Madîna. Sein liebster Besitz war ihm der Garten Bairuhâ. Dieser Garten war der Moschee zugewandt. Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte in ihn hineinzugehen und von seinem guten Wasser zu trinken. Anas  möge Allah mit ihm zufrieden sein sagte: „Als der Vers »Ihr werdet nie zur frommen Güte gelangen, bis ihr von dem hergebt, was euch lieb ist ...« (Sûra 3:92) geoffenbart worden war, ging Abû Talha zum Gesandten Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und sagte: »O Gesandter Allâhs, Allâh sagt wahrhaftig in Seinem Offenbarungsbuch ΄Ihr werdet nie zur frommen Güte gelangen, bis ihr von dem hergebt, was euch lieb ist ...΄ Und mein liebster Besitz ist mir Bairuhâ. Es ist eine Spende für Allâh, deren fromme Güte und Schatz ich mir bei Allâh erhoffe. Setz sie ein, o Gesandter Allâhs, wo du möchtest!« Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: »Ausgezeichnet! Dies ist ein gewinnbringendes Vermögen, ein gewinnbringendes Vermögen. Ich habe gehört, was du darüber gesagt hast. Ich denke, du solltest es den nächsten Verwandten vermachen.« Abû Talha sagte: »Das mache ich, o Gesandter Allâhs.« Daraufhin teilte ihn Abû Talha auf seine nächsten Verwandten und den Stamm seines Onkels väterlicherseits auf.“ (Al-Buchârî und Muslim).
 
 
Die nächsten Verwandten haben eher Recht auf einen Umgang in rechtlicher Weise – Teil 2

 

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