Spezielle Haddsch-Regeln für Frauen – Teil 2

11/10/2011| IslamWeb

Erheben der Stimme beim Aussprechen der Talbiya
 
Die Talbiya ist ein Sprechgesang, der während des Haddsch gesprochen wird. Sie beinhaltet die Wörter: „Labbaika Allâhumma Labbaik. Labbaika la Scharîka laka labbaik, Inna Al-Hamda wa An-N´imata laka wa Al-Mulk. La Scharîka lak”, was bedeutet “Hier bin ich zu Deinen Diensten! O mein Herr, hier bin ich zu Deinen Diensten! Du hast keinen Partner. Hier bin ich zu Deinen Diensten. Wahrhaftig, der Lobpreis und die Segnung gehören Dir, und so ist es mit der Herrschaft. Du hast keinen Partner.“
 
Es ist eine Sunna, dies zu sagen und laut auszusprechen. Frauen sollen ihre Stimmen jedoch nicht über das Maß erheben, was nötig ist, um sich selbst zu hören. Ibn Al-Mundhir sagte: „Es gibt einen Konsens unter den Gelehrten, dass die Sunna für die Frauen jene ist, dass sie nicht ihre Stimmen erheben dürfen, wenn sie die Talbiya aussprechen. Das Einzige, was von ihr verlangt wird, besteht darin, dass sie so laut spricht, dass sie sich selbst hört.“
 
Unterschied zwischen Männern und Frauen im Tawâf
 
Im Allgemeinen ist die Art des Verrichtens des Tawâf für Männer und Frauen die Gleiche. Die vereinbarte Regel lautet: Was hinsichtlich des Mannes erwähnt wurde, trifft auch auf die Frau zu, solange es keinen bestimmten Beweis gibt, der zeigt, dass sie anderen Regelungen unterliegt. Hier sind einige Unterschiede:
 
1. Frauen sollen nicht schnell laufen. Es gibt einen Konsensus unter den Gelehrten, dass die Frau während des Tawâf nicht schnell laufen soll. Stattdessen soll sie den Tawâf im normalen Schritttempo verrichten.
 
2. Das Entblößen der rechten Schulter. Die rechte Schulter zu entblößen ist eine Sunna für Männer und den Frauen nicht erlaubt.
 
3. Sich der Ka'ba nähern. Frauen sollen vom Gedränge der Männer Abstand halten, wenn sie den Tawâf verrichten. Sie sollen den Tawâf von der Menschenmenge entfernt verrichten, um in Sicherheit zu sein. Wenn es jedoch kein Gedränge gibt, können sie der Ka'ba so nahe kommen wie sie es vermögen.
 
4. Gedränge, um den Schwarzen Stein zu küssen. Es wird nicht von Männern und Frauen verlangt, den Schwarzen Stein zu küssen, wenn der Ort überfüllt ist. Stattdessen sollten sie ihm mit ihren Händen zuwinken. An-Nawawî sagte: „Unsere Gelehrten sagten, dass es für eine Frau nicht erwünschenswert ist, den Schwarzen Stein zu küssen oder ihn zu berühren, außer in Zeiten, zu denen der Ort des Tawâf nicht überfüllt oder leer ist, wie zum Beispiel während der Nacht. Dies ist so, weil ihr Gedränge ihr selbst und Anderen Schaden bringen könnte.“
 
Unterschied im Sa'î
 
Im Allgemeinen verrichten Männer und Frauen den Sa'î (den rituellen Lauf zwischen As-Safâ und Al-Marwa) auf die gleiche Weise. Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen den beiden, wenn es zur Verrichtung kommt:
 
1. Eine menstruierende Frau: Es ist kein Muss, dass eine Frau von ihrer Menstruation gereinigt ist, damit sie Sa'î verrichtet. Eine menstruierende Frau kann alle Riten des Haddsch verrichten, außer dem Tawâf, und sie kann den Sa'î vor dem Tawâf verrichten.
 
2. Das schnelle Laufen während des Sa'î: Eine Frau soll zwischen Safâ und Marwa nicht rennen, wenn sie den Sa'î verrichtet.
 
Die Frauen können Muzdalifa früher verlassen
 
Das Verbringen der Nacht in Muzdalifa wird von den Frauen verlangt, so wie es von den Männern verlangt wird. Es ist den Frauen und Schwachen, die sich vor den Massen von Muzdalifa fürchten (und dem erwarteten Massenandrang bei den Dschamarât am nächsten Tag) jedoch erlaubt, Muzdalifa frühzeitig vor der Morgendämmerung zu verlassen. Die vorgegebene Sunna lautet jedoch, dass eine Person bis nach dem Morgengrauen warten sollte.
 
Schneiden der Haare nach Beenden des Ihrâm
 
Das Haar zu rasieren oder zu kürzen ist einer der Riten des Haddsch und der Umra. Die Männer sollten am besten ihre Köpfe kahl scheren. Frauen hingegen sollen ihre Haare nur kürzen; es wird nicht von ihnen verlangt das Haar abzurasieren. Sie brauchen nicht mehr als einen Zentimeter vom Haar abzuschneiden (von den Spitzen ihrer Zöpfe).
 
Beginn der Menstruation vor dem Tawâf Al-Ifâda (Pflichtumschreitung)
 
Wenn eine Frau ihre Menstruation vor dem Verrichten des Tawâf Al-Ifâda bekommt, muss sie in Makka bleiben, bis sie rein ist und ihn verrichten kann. Ihr Mahram sollte bei ihr bleiben. Wenn sie wegen besonderer Umstände und unter äußerster Notwendigkeit Makka verlassen muss, bevor sie ihre Periode beendet hat, kann sie gemäß einigen Gelehrten – wie Ibn Taimiya – rituell duschen, den Menstruationsbereich fest verbinden und ohne Bedenken den Tawâf verrichten.
 
Das Verrichten des Tawâf Al-Wadâ (Abschieds-Tawâf)
 
Wenn eine Frau ihre Menstruation bekommt, bevor sie den Tawâf Al-Wadâ (Abschieds-Tawâf) und schon ihren Tawâf Al-Ifâda verrichtet hat, darf sie Makka verlassen ohne Tawâf Al-Wadâ verrichtet zu haben. Es trifft sie keine Sünde und sie muss keine Sühneleistung verrichten, wenn sie dies tut.

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