Verhaltenskodex für das Scherzen

18/01/2012| IslamWeb

Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ging eines Tages an einer Gruppe seiner Gefährten vorbei, die im Bogenschießen wetteiferte. Er sagte ihnen: »Schießt, Banû Ismâîl, denn euer Vater war ein Schütze! Schießt und ich bin mit Banû Soundso!« Da hörte eine der beiden Gruppen mit dem Schießen auf. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken fragte sie: »Wieso schießt ihr nicht?« Sie erwiderten: »Wie können wir schießen, wenn du mit ihnen bist?« Daraufhin sagte der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : »Schießt, denn ich bin mit euch allen!«“ Überliefert von Al-Buchârî.

 
Einige Abessinier wetteiferten beim Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken , als dieser in der Moschee war, und vergnügten sich mit ihren Speeren. Als Umar  möge Allah mit ihm zufrieden sein die Moschee betrat, nahm er eine Handvoll Steinchen und bewarf sie damit. Da sagte ihm der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : »Lass sie, o Umar!«“ Überliefert von Al-Buchârî.
 
Eines Tages kam ein Mann zum Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken und sagte ihm: »O Gesandter Allâhs, trag mich [gemeint ist: Gib mir ein Reittier, das mich trägt]!« Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte ihm scherzend: »Ich trage dich auf dem Jungen einer Kamelstute.« Der Mann dachte, dass das Junge der Kamelstute klein und schwach sein würde, und fragte daher den Gesandten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : »Und was mache ich mich dem Jungen der Kamelstute?« Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken erwiderte ihm: »Gebären die Kamelstuten denn etwas anderes als Kamele«?“ Überliefert von Abû Dâwûd und At-Tirmidhî.
 
Der Islâm lehnt erlaubtes Vergnügen nicht ab. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pflegte mit seinen Gefährten zu scherzen und sagte dabei immer die Wahrheit.
 
Es gibt einige Verhaltensregeln, die der Muslim zu beachten hat, wenn er scherzt und sich vergnügt, unter anderem:
 
Wahrheit beim Scherzen: Der Muslim enthält sich beim Scherzen der Lüge. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken warnte vor der Lüge beim Scherzen, indem er sagte: „Der anbetend Dienende  verinnerlicht den Glauben erst vollständig, wenn er die Lüge im Scherz und im Streit unterlässt.“ Überliefert von Imâm Ahmad und At-Tabarânî.
 
Ausgewogenheit beim Scherzen: Der Gesandte  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Lacht nicht viel, denn das häufige Lachen lässt das Herz sterben!“ Überliefert von At-Tirmidhî.
 
Der Muslim muss die Wichtigkeit seiner Zeit erkennen und darf sie nicht lange mit Spaß und Vergnügen verbringen. Denn dies führt zur Vernachlässigung seiner Pflichten und der Rechte anderer.
 
Vermeiden von Spott: Der Muslim darf sich in seinen Scherzen und bei seinen Vergnügungen nicht über andere lustig machen, sie verspotten oder einen ihrer Fehler ins Lächerliche ziehen. Allâh der Erhabene sagt: „O ihr, die den Glauben verinnerlichen! Nicht lustig machen sollen sich Leute über Leute, vielleicht sind sie besser als sie. Und nicht Frauen über Frauen, vielleicht sind sie besser als sie. Und insultiert nicht eure Seelen und gebt euch nicht gegenseitig Spottnamen! Wie schlimm ist doch die Bezeichnung »Frevel« nach »verinnerlichter Glaube«! Und wer nicht bereut, so sind es jene, sie sind die Ungerechten!“ (Sûra 49:11).
 
Gute Absicht beim Scherzen: Dazu gehören das Schaffen von Geselligkeit und Zuneigung unter den Freunden und die Entlastung der Seele und ihre Erheiterung.
 
Wahl der passenden Zeit und des passenden Ortes: Es gibt Zeiten und Orte, wo man nicht lachen, scherzen oder sich vergnügen darf, wie etwa die Gebetszeiten, der Grabbesuch, die Erwähnung des Todes, das Lesen des Qurân, das Treffen auf den Feind und die Orte des Lehrens.
 
Verbot des Scherzes über Heirat, Scheidung und Widerruf bei der Scheidung [gemeint ist, dass der Mann die Frau nach der Scheidung zu sich zurückholt]: Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hat uns nämlich den Scherz bei diesen drei Dingen verboten und uns verdeutlicht, dass Spaß und Ernst in diesen gleich gewertet werden. Wenn jemand seine Frau aus Spaß scheidet, ist die Trennung also wirklich gültig.
 
Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Dreien ist ihr Ernst ernst und ihr Spaß ernst: Die Ehe, die Scheidung und der Widerruf.“ Überliefert von Abû Dâwûd.
 
Verbot des Spaßes mit der Waffe: Der Muslim erschreckt seinen Glaubensbruder nicht und erhebt ihm gegenüber selbst im Spaß keine Waffe. Vielleicht flüstert ihm der Teufel etwas ein und er schadet seinem Glaubensbruder. Der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer gegen uns eine Waffe trägt, gehört nicht zu uns.“ (Überliefert von Muslim).
 
Der Muslim darf seinem Glaubensbruder gegegenüber beim Scherzen auch nicht frech sein, indem er beispielsweise seine Hand beim Scherzen einsetzt (wenn er ihn beispielsweise mit der Hand schlägt). Dies verringert den Respekt zwischen beiden und führt möglicherweise zum Streit.
 
Verbot des Scherzes über die Angelegenheiten der Religion: Der Muslim respektiert seine Religion und ehrt deren Riten. Daher meidet er Späße, die sich möglicherweise über Allâh den Majestätischen, Seine Engel, Seine Propheten oder jegliche Riten des Islâm lustig machen.

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