Erziehung mit Schlägen

19/02/2013| IslamWeb

In der Kindererziehung ist Ausgeglichenheit gefordert. Mitgefühl und Güte sind die Grundlagen der Behandlung von Kindern. Aber bedeutet diese Flexibilität, dass das Kind nun tun und lassen kann, was es möchte?

 

Die Grundlagen und Richtlinien, die in unserem Familienleben vorhanden sein und die Beziehung zu unseren Kindern bestimmen sollten, sind aus wissenschaftlicher, erzieherischer und religiöser Sicht für die Beständigkeit des Kindes und das Familienleben unumgänglich. Die Erziehung ist eine Mühe, die einen langen Atem, Geduld, Überlegung und ein tägliches Programm mit guter Betreuung benötigt, damit man später die Früchte und positiven Ergebnisse sehen kann. Hast ist in jeder Angelegenheit störend und zerstört die positiven Umgangsformen und die verborgenen Energien des Kindes. Hast führt die Eltern oftmals dazu, zu falschen Wegen der Erziehung zu flüchten, um schnelle Ergebnisse bei ihren Kindern zu sehen. Zu diesen falschen Mitteln gehören die körperliche Züchtigung und das Schlagen.

 

Viele Eltern und Erziehende schlagen zu und berufen sich dabei auf unvollständige und aus dem Kontext gerissene Überlieferungen. Sie nehmen davon, was sie möchten, und lassen das weg, was nicht zu ihren Behauptungen passt.

 

Das Beweiskräftigste und Bekannteste, mit dem die Vertreter der körperlichen Züchtigung ihre Methoden verteidigen, ist der folgende, vom Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken überlieferte Hadîth: „Ordnet für eure Kinder das rituelle Gebet an, wenn diese sieben Jahre alt sind, und schlagt sie deswegen, wenn sie zehn Jahre alt sind!“ (Überliefert von Abû Dâwûd mit einer guten Überlieferungskette.)

 

Dabei ist dieser edle Hadîth einer der besten Beweise dafür, dass das Schlagen, selbst wenn es eine islâmisch erlaubte Strafe ist, strenge Vorschriften hat, damit es Früchte trägt. Werfen wir also einmal unser erzieherisches Auge auf diesen edlen Hadîth:

 

1. Die Gewöhnung des Kindes an das rituelle Gebet und die anderen Anbetungshandlungen beginnt mit dem siebenten Lebensjahr:

 

Dies verdeutlicht die Befehlsform „Ordnet an!“, denn eine Anweisung beinhaltet eine Pflicht. Die Weisheit liegt darin, dass sich das Kind an die Verrichtung des rituellen Gebets gewöhnt. Somit fällt ihm seine Verrichtung leichter, wenn es das Reifealter erlangt.

 

2. Das Kind ist im Alter von sieben Jahren besser vorbereitet:

 

Der Hadîth weist darauf hin, dass das siebente Lebensjahr das natürlich beste ist, um das Kind das rituelle Gebet zu lehren und daran zu gewöhnen. Es ist mühelos zu lenken und ahmt schnell nach. Es hat noch keine Gewohnheiten, die es hindern könnten. Vielmehr werden seine Gewohnheiten und Ziele in dieser Zeit makellos gefestigt.

 

3. Das stufenweise Lehren ist eine erzieherische und menschliche Art:

 

Drei Jahre Arbeit, Übung und Ermutigung reichen aus, damit sich das Kind dem Gebet verpflichtet fühlt und darauf seine Glaubenslehre, sein Verhalten und seine Lebensordnung aufbaut. Diese drei Jahre bringen es stufenweise zur vollständigen Verrichtung des rituellen Gebets.

 

4. Die Verantwortung der Erwachsenen ist größer... Manchmal wird der Erwachsene bestraft, weil er einem Kind sein Recht genommen hat:

 

Wir finden kaum noch jemanden im pädagogischen Bereich, der sich mit der Frage beschäftigt: Wann schlagen wir die Eltern?

Manchmal ist diese Frage noch viel wichtiger als: Wann schlagen wir die Kinder?

 

Der Gelehrte Ibn Taimiya äußerte sich folgendermaßen über dieses Thema:

 

„Jeder, dem gehorcht wird, muss die ihm Gehorchenden zum rituellen Gebet auffordern, selbst wenn es noch unreife Kinder sind. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: ‚Ordnet für sie das rituelle Gebet an, wenn sie sieben Jahre alt sind! Und schlagt sie deswegen, wenn sie zehn Jahre alt sind, und trennt sie an ihren Schlafplätzen!‘ Wer Kinder in seiner Obhut hat, ob es seine eigenen oder Waisen sind und sie nicht zum rituellen Gebet auffordert, wird bestraft. Der Erwachsene muss dafür außerordentlich getadelt werden, weil er sich der Anweisung Allâhs und Seines Gesandten widersetzt hat.“ (Madschmû Al-Fatâwâ.)

 

5. Drei Jahre sind ausreichend für ein positives Programm:

 

Dieser Hadîth ist den Erziehenden ein Beweis dafür, dass ein Zeitraum von drei Jahren ausreicht, um ein positives Programm zu erstellen. In drei Jahren erlebt das Kind 5.475 Gebete. 5.475 Mal ordnet sich das Kind. Diese Anzahl reicht vollkommen aus, damit es sich davon überzeugt, es praktiziert und danach seine Zeit ordnet.

 

Jedes Kind, das dieser enorm hohen Anzahl an Wiederholungen ausgesetzt ist, kann das Gebet nur einer dringenden Notwendigkeit wegen unterlassen. Und an einer dringenden Notwendigkeit wird man nicht gemessen.

 

6. Das rituelle Gebet ist ein Beispiel für den Umgang mit den restlichen Verhaltensweisen:

 

Das rituelle Gebet ist eine Elementarpflicht der Religion und eine Säule des Islâm. Wer es aus Faulheit unterlässt, begeht nach Meinung der meisten Gelehrten eine große Sünde. Wer seine Pflicht ableugnet, hat allen Gelehrten nach Unglauben praktiziert. Wegen dieser gewaltigen Stellung hat der Prophet den Ausdruck „Ordnet an!“ verwandt.

 

Nun stellt sich die Frage: Wird ein dreijähriges Kind für seine Widerspenstigkeit geschlagen? Oder für seine überdurchschnittliche Aktivität? Oder dafür, dass es etwas zu Hause zerstört? Oder für sein gelegentliches Lügen?

 

Wie auch immer sich unsere Antworten unterscheiden, so ist die erzieherische Funktion von Mutter und Vater doch eine: Das Kind in diesen drei Jahren zu belehren, bevor sie sich mit der Strafe behelfen.

 

Viele störende Verhaltensweisen eines Kindes sind ein Zeichen für dessen gesunde Entwicklung. Unwissenheit und ungenügende Geduld machen sie störend. Am rituellen Gebet gemessen versteht man aus dem Hadîth Folgendes:

 

- Drei Jahre Lehren, mit den unterschiedlichsten Mitteln der Ermutigung und Übung.

 

- Das Kind wird nicht vor dem zehnten Lebensjahr geschlagen: Die Eltern sehen auf kurzsichtige Weise einen großen Nutzen darin, ihr Kind auch vor dem zehnten Lebensjahr zu schlagen. Auf lange Sicht gesehen ist der Schaden allerdings viel größer.

 

7. Der Gesandte  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hat niemals geschlagen:

 

Man sollte sich auf diesen Hadîth berufen, ihn aber auch vollständig verstehen. Genauso sollte man sich darauf beziehen, dass der Gesandte Allâhs  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken niemals eine seiner Frauen, Bediensteten oder überhaupt etwas mit seiner Hand geschlagen hat, außer um Allâhs willen und bei der Bestrafung von Sünden.

 

8. Man belehrt mit Würde, Anerkennung, Liebe und Vertrauen und nicht durch Kämpfen und Schlagen:

 

Manche Leute denken, dass die Erzieher den Kindern mit dem Schlagen Respekt einflößen und diese somit alles tun, was ihnen der Erziehende sagt. Diese fragen wir: Wer sagt, dass die erfolgreiche Erziehung auf Angst und Furcht vor den Eltern oder dem Erzieher aufbaut? Wir wollen Lehren mit Würde und Anerkennung mit Liebe und Vertrauen, nicht durch Angst, falschen Respekt und den Stock.

 

Das Kind respektiert und achtet von Natur aus den, den es liebt, und nicht den, den es fürchtet. Wir müssen das Kind dazu bringen, dass es uns gleichzeitig liebt und sich vor unserem Zorn fürchtet. Wer die wütende Seite überwiegen lässt, der ruft im Kind unnatürliche Abwehrerscheinungen hervor, weswegen dies pädagogisch gesehen vollkommen falsch ist.

 

Lieber Erziehender! Nach den Ausführungen zu diesem edlen Hadîth bin ich überzeugt, dass du einen neuen Eindruck über die Bedeutung der Aussage des Propheten „Und schlagt sie deswegen, wenn sie zehn Jahre alt sind“ erhalten hast. Das Schlagen ist das letzte Mittel. Wenn wir dazu gezwungen sind, dann erfolgt es unter vielen Bedingungen, die es sinnvoll machen.

 

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