Zakâ – ihre Bedeutung und Bestrafung ihrer Unterlassung

05/04/2015| IslamWeb

Zu den wichtigsten Handlungen, die die Ehrfurcht gegenüber Allâh zum Ausdruck bringen, gehört die Entrichtung der Zakâ, zu der Allâh die Muslime auf ihr Vermögen verpflichtet und womit sie Allâh dem Gepriesenen ihre Dankbarkeit ausdrücken und ihre bedürftigen Brüder trösten. Allâh der Gepriesene gibt viel und verlangt nur wenig. Das, was Er verlangt, bringt dem Muslim selbst Nutzen, denn Allâh belohnt ihn und ersetzt dessen Ausgaben. Der Gepriesene zieht keinen Nutzen aus dem Gehorsam seiner anbetend Dienenden. Der Erhabene sagt: „Wer rechtschaffen handelt, der (tut es) zu seinem eigenen Vorteil, und wer Böses tut, der (tut es) zu seinem eigenen Nachteil...“ (Sûra 41:46). Er sagt ferner: „... Und was immer ihr auch ausgebt, so wird Er es euch ersetzen, und Er ist der Beste der Versorger.“ (Sûra 34:39). Der Prophet ( möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ) sagte: „Das Vermögen eines anbetend Dienenden nimmt nicht auf Grund der Sadaqa (Almosen; auch Zakâ) ab.

 

Du, der Muslim, der Ehrfurcht gegenüber Allâh hat, der an die Worte Allâhs glaubt, wehe dir, dass du denkst, dein Vermögen würde durch die Zakâ weniger werden! Im Gegenteil lässt die Zakâ es größer werden und ist ein Grund für das Segnen des Vermögens und bringt deinem Geschäft Gewinn. Trotzdem wirst du für sie gut belohnt. Beeile dich, die Pflicht Allâhs zu verrichten, hab ein gutes Gewissen deinem Gott gegenüber und sei froh auf den Segen und die gute Belohnung! Zweifelsohne ist das Unterlassen der Zakâ einer der bedeutendsten Gründe, derentwegen man bestraft wird, ein krankes Herz hat, den Segen verliert und keinen Regen vom Himmel bekommt. Allâh verspricht demjenigen, der die Zakâ aus Geiz zurückhält, schmerzhafte Strafe. Der Erhabene sagt: „... Diejenigen, die Gold und Silber horten und es nicht auf Allâhs Weg ausgeben, denen verkünde schmerzhafte Strafe, am Tag, da im Feuer der Hölle darüber heiß gemacht wird und damit ihre Stirnen, ihre Seiten und ihre Rücken gebrandmarkt werden: Dies ist, was ihr  für euch selbst gehortet habt. Nun kostet, was ihr zu horten pflegtet!“  (Sûra 9:34-35).

 

Jedes Vermögen, für das die Zakâ nicht entrichtet wird, gilt als gehortet, dessen Besitzer am Tag des Gerichts gepeinigt werden wird. Viele vom Propheten ( möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken ) überlieferten authentischen Hadîthe weisen darauf hin, dass die Besitzer, die die Zakâ nicht zahlen, am Jüngsten Tag, der 50.000 Jahren gleicht, gepeinigt werden. Haltet euch, möge Allâh sich eurer erbarmen, vor dem Geiz hinsichtlich der Verrichtung der Pflichten gegenüber Allâh fern! Und eilt zum Entrichten der Zakâ für euer Vermögen, und zwar jedes Mal, wenn ein Mondjahr vergangen ist und das Vermögen zur Verfügung steht, egal ob es um Gold, Silber oder Handelswaren geht! Mit dem Letzteren ist alles, was für den Verkauf bestimmt ist, gemeint, wie Grundstücke, Läden, Palmen, Kleidung, Autos, Holzwaren, Getreide oder Ähnliches Es heißt im Hadîth, den Samura ibn Dschundub überlieferte: „Der Gesandte Allâhs hat uns angewiesen, die Sadaqa (die Zakâ) für das zu zahlen, was zum Verkauf bestimmt ist.

 

Die Zakâ für Waren wird entrichtet, wenn ein Mondjahr vergangen ist. Dann werden 2,5 Prozent des Werts gezahlt, wenn dieser den Nisâb (den Mindestbetrag) erreicht.

 

Zum Vermögen, für das die Zakâ entrichtet werden muss, gehören Kamele, Kühe, Schafe und Ziegen sowie Datteln, Weintrauben, Weizen und Gerste. Der Muslim muss sich um die Angelegenheit der Zakâ kümmern und diesbezüglich nach allem fragen, was er nicht verstehen kann, damit er bewusst verrichten kann, wozu ihn Allâh verpflichtet hat. Somit hält er sich von der Sünde der Vernachlässigung und vom missbilligten und Verlust bringenden Geiz fern. Es gehört zu den Dingen, bei denen man meistens nachlässig ist, dass man etwa viele Weintrauben besitzt, die den Nisâb erreichen, und man die Zakâ dafür aus Unwissen oder Nachlässigkeit nicht entrichtet. Einige Leute besitzen viele Pflanzen, für die sie die Zakâ nicht zahlen. Die dafür zu zahlende Zakâ ist Pflicht, wenn sie in der jeweiligen Erntezeit allein oder zusammen mit einer andern Art von Feldfrüchten den Nisâb erreichen.

 

Das Ziel ist hier, euch – aus Liebe und Sorge – Rat zu geben und aufmerksam darauf zu machen, wozu ihr verpflichtet seid. Somit mache ich mich auch frei von jeder Schuld und entferne mich von der Sünde des Schweigens.

 

Schließlich ist Allâh Derjenige, Der uns und euch dazu rechtleitet, womit Er zufrieden ist. Wir bitten Ihn darum, unsere Herzen und Werke aufrichtig zu machen, uns die Religion richtig verstehen zu lassen, dieser zum Erfolg zu verhelfen und deren Wort hoch zu erheben und unsere Regierung dazu rechtzuleiten, was den anbetend Dienenden im Diesseits und im Jenseits Wohl und Rechtschaffenheit bringt. Er ist derjenige, Der allmächtig ist.

 

Der Friede Allâhs, Seine Barmherzigkeit und Sein Segen mögen mit euch sein und möge Allâh den Propheten Muhammad in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

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