Aufbau einer von Solidarität geprägten Gesellschaft – Teil 2

23/05/2021| IslamWeb

Flößt man diese Lehren dem Einzelnen in jungen Jahren ein, schlägt er erfolgreich die ersten Schritte in die richtige Richtung ein und nimmt seine Rolle in der Gemeinschaft wahr. Der Islâm ist bestrebt, die Solidarität zwischen dem Individuum und der Gemeinschaft zu fördern. Er schützt auf ausgewogene Weise sowohl die privaten als auch die öffentlichen Interessen, um sicherzustellen, dass keine davon die anderen untergraben. Ein Individuum interagiert und kooperiert mit anderen Mitgliedern seiner Gemeinschaft, um dieses harmonische Gleichgewicht aufrechtzuerhalten. Allâh der Erhabene sagt: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen ...“ (Sûra 5:2). Andererseits ist die Gemeinschaft für die Wahrung der privaten Rechte des Einzelnen verantwortlich. Dies trägt zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zum Wohle der Gemeinschaft und aller ihrer Mitglieder bei.

Der Umfang einer solchen Solidarität beschränkt sich nicht auf die Interessen des Einzelnen, der Gemeinschaft oder sogar des Landes, sondern erstreckt sich auch auf andere Gemeinschaften und künftige Generationen. Allâh der Erhabene sagt: „Und diejenigen, die nach ihnen gekommen sind, sagen: ‚Unser Herr, vergib uns und unseren Brüdern, die uns im Glauben vorausgegangen sind, und lasse in unseren Herzen keinen Groll sein gegen diejenigen, die glauben. Unser Herr, Du bist ja Gnädig und Barmherzig‘“ (Sûra 59:10). Auf diese Weise verwirklicht sich die Menschlichkeit, die Allâh der Erhabene von uns Muslimen abverlangt.

Eine der wichtigsten Formen der Solidarität, die der Islâm unseren Gemeinschaften vermitteln möchte, ist die Art und Weise, wie man mit älteren Menschen umgeht und sich um sie kümmert, angefangen bei den Eltern: „Und Wir haben dem Menschen anempfohlen, zu seinen Eltern gütig zu sein. Seine Mutter hat ihn unter Widerwillen getragen und unter Widerwillen zur Welt gebracht. Die (Zeit der) Schwangerschaft mit ihm bis zu seiner Entwöhnung (beträgt) dreißig Monate“ (Sûra 46:15). Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer sich unserer Kleinen nicht erbarmt und unseren Alten keinen Respekt erweist, ist nicht von uns“ (At-Tirmidhî). Danach kommt die Pflicht, sich um die Waisen, Armen und Bedürftigen zu kümmern und sie zu unterstützen. Allâh der Erhabene sagt: „Sie fragen dich, was sie ausgeben sollen. Sag: Was immer ihr an Gutem ausgebt, soll den Eltern, den nächsten Verwandten, den Waisen, den Armen und dem Sohn des Weges zukommen. Und was immer ihr an Gutem tut, so weiß Allâh darüber Bescheid“ (Sûra 2:215).

Dies wird erreicht, indem allen Mitgliedern der Gemeinschaft Beschäftigungsmöglichkeiten geboten werden, anstatt die Stellenangebote auf bestimmte Segmente oder Gruppen zu konzentrieren. Hindernisse müssen beseitigt werden, die den Armen im Wege stehen. Außerdem benötigen sie Unterstützung, um sich vom Gefühl der Unterlegenheit zu befreien.

Eine weitere Ausprägung der Solidarität im Islâm ist die Freundlichkeit gegenüber den Nachbarn, indem ihre Rechte wahrgenommen und ihre Interessen gewahrt werden. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Bei Allâh, er ist nicht gläubig, bei Allâh, er ist nicht gläubig, bei Allâh, er ist nicht gläubig!“ Man fragte: „Wer, o Gesandter Allâhs?“ Er (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) entgegnete: „Der, dessen Nachbar nicht vor seinem Unheil sicher ist“ (Al-Buchârî).

Ehrung und Bewirtung von Gästen sind ebenso wichtig. Dies gilt sowohl für persönliche Gäste als auch für Menschen, die zu Besuch ins Land kommen, wie Touristen oder Gastarbeiter. Muslime müssen allen gegenüber gastfreundlich sein. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Wer an Allâh und an den Jüngsten Tag glaubt, soll seinen Gast ehren“ (Al-Buchârî).

Es gibt viele Möglichkeiten, wie Mitglieder einer Gemeinschaft zur Solidarität beitragen können: Zakâ (Pflichtabgabe), Sadaqa (wohltätige Spende), Kaffâra (Sühneleistungen), Waqf (islâmische Stiftung), Wasiyya (Testament), Âriya (unentgeltliche Ausleihe von Gegenständen oder Eigentum), Schenkungen, Zuschüsse und andere. Es gibt auch andere Wege, für die aber die Regierung verantwortlich ist: Durchführung öffentlicher Projekte, Aufbau einer Infrastruktur für Städte und Dörfer, Schaffung von Arbeitsmöglichkeiten für alle Mitglieder der Gesellschaft, Erfüllung der Bedürfnisse der Menschen, Organisation von Transport- und Kommunikationsmitteln. Hinzu kommen die individuellen Mittel zur Förderung der Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern der Gemeinschaft, wie z. B. die Einrichtung von Zentren zum Sammeln und Verteilen von Zakâ-Geldern und die Erleichterung ihrer Arbeit. Allâh sagt hierzu: „Nimm von ihrem Besitz ein Almosen, mit dem du sie rein machst und läuterst, und bete für sie, denn dein Gebet ist für sie eine Beruhigung! Allâh ist Allhörend und Allwissend“ (Sûra 9:103).

Dies waren einige der Merkmale und Erscheinungsformen gesellschaftlicher Solidarität im Lichte der Lehren des Islâm. Es besteht kein Zweifel, dass dieses Thema eine ausführlichere Betrachtung verdient, aber weniger ist oft mehr. Allâh weiß es am besten.

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