Der eine glaubt, der andere verleugnet – Teil 2

26/08/2021| IslamWeb

Die islâmische Regelung für solch einen Glauben

Der Begriff Kufr (Unglaube) wurde im Hadîth für denjenigen verwendet, der den Sternen und ihren Bewegungen den Regen zuschreibt. Der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) teilte mit, dass Allâh der Allmächtige sagt: „Wer aber sagte: Es regnete wegen diesem und jenem Stern, der hat Mich verleugnet und glaubt an die Sterne.“ Die diesbezügliche Rechtsnorm unterscheidet sich je nach Absicht des Äußernden und seiner Überzeugung während dieser Aussage.

Wenn dieser glaubt, dass ein Stern die eigentliche Ursache ist und die Macht hat, es regnen zu lassen, oder die Sterne um Regen bittet, anstatt sich an Allâh zu wenden, so ist dies ein großer Schirk (Vielgötterei), der den betroffenen Menschen vom Islâm ausschließt. Ersterer fällt in die Kategorie des Schirk in Rubûbiyya (in der Herrschaft Allâhs) und Letzterer in die Kategorie des Schirk in Ulûhiyya (in der Göttlichkeit Allâhs).

Wenn hingegen solch ein Mensch glaubt und bestätigt, dass Allâh der Allmächtige den Regen bewirkt und herabfallen lässt, jedoch die Bewegung der Sterne als Ursache für den Regen sieht, so wird dies als kleiner Kufr angesehen, der den betroffenen Menschen nicht vom Islâm ausschließt. Allerdings handelt es hierbei um eine Form der Undankbarkeit gegenüber Allâh dem Erhabenen, da man Ihn für diesen Segen nicht gebührend würdigt.

Falls er aber beabsichtigt, den Regen auf eine bestimmte Zeit zurückzuführen, wie: „Es regnete zum Zeitpunkt des Aufstiegs und Falls dieses und jenes Sterns“, so ist dies zulässig und wird nicht als Kufr betrachtet. Es ist jedoch besser, solche missverständlichen Formulierungen zu vermeiden, die falsche Bedeutungen vermitteln könnten. Daher sagte As-Schâfii (Allâh erbarme sich seiner): „Wer sagt: ‚Es regnete wegen des Auf- und Untergangs dieses oder jenes Sterns‘, und die Zeit des Geschehens meint, so ist dies kein Kufr. Doch ist es meiner Meinung nach besser, dies anders zu formulieren.“

Es ist nicht in Ordnung, wie es in manchen Büchern steht, z. B. Folgendes zu sagen: „Nur selten verursacht seine Bewegung keinen Regen“ oder „Die Bewegung dieses einen ruft stets Regen hervor“. Solche Aussagen sind unzulässig und von Allâh dem Erhabenen verboten. Hierzu gibt es weitere Details in der Überlieferung von Ibn Abbâs (möge Allâh mit ihm zufrieden sein), der in Sahîh Muslim zu finden ist. Allâhs Gesandter sagte: „Einige erreichten den Morgen als Dankbare und andere als Undankbare. Sie sagten: ‚Dies (der Regen) ist die Barmherzigkeit Allâhs‘, und manche von ihnen sagten: ‚Die Bewegung dieses und jenes Sterns erwies sich als richtig‘. So wurde der folgende Vers offenbart: ‚Nein! Ich schwöre bei den Standorten der Sterne (…) für eure Versorgung soll euer Ableugnen sein?‘ (Sûra 56:75-82)“ (Muslim).

Den Tauhîd bewahren

Der Islâm misst dem Tauhîd (Eingottglauben) immense Bedeutung bei. Daher sind solche Äußerungen im Islâm verboten. Dieser Glaube ist bestrebt, alle Wege und Mittel zu blockieren, die zum Schirk führen, auch wenn es sich lediglich um falsche Äußerungen handelt, mit denen der Betroffene womöglich nichts Schlechtes beabsichtigt hat. In einem anderen Beispiel sprach ein Mann zum Propheten (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen): „Es ist so, wie Allâh es wollte und wie du es wolltest.“ Woraufhin er entgegnete: „Setzt du mich Allâh gleich? Sag stattdessen: Es ist so, wie Allâh allein es wollte“ (Ahmad und andere).

Der Hadîth weist außerdem darauf hin, was erst recht verboten ist. Wenn es schon verboten ist, den Regen auf die Bewegung der Sterne zurückzuführen – selbst wenn der Äußernde nicht daran glaubt, dass sie den Regen verursachen – wie steht es dann mit denen, die die Verstorbenen um Hilfe bitten, sich in Zeiten der Not an sie wenden und von ihnen Erleichterung erhoffen? Denn nur Allâh der Erhabene ist zu all dem imstande. Dabei glauben diese Menschen möglicherweise daran, dass die Verstorbenen die entsprechende Macht haben, all dies bewirken zu können. Diese Handlungen sind zweifellos verboten und als großer Schirk zu betrachten, den Allâh der Erhabene nicht verzeiht.

Ein abschließendes Wort: Der vorliegende Hadîth betont die Beziehung der Menschen zu den Segnungen Allâhs. Diese lassen sich in Bezug auf den Empfang der Gnaden Allâhs in zwei Gruppen unterteilen: Gläubige und Glaubensverweigerer. Ferner stellt diese Überlieferung klar, dass ein Diener Allâhs die Segnungen niemand anderem als Allâh zuschreiben darf, der sie durch Seine Gnade und Barmherzigkeit verliehen hat.

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