Angestellte erledigen Privates während der Arbeitszeit, darf man dafür eine Entschädigung verlangen?

25-5-2009 | IslamWeb

Frage:

Meine Angestellten benutzen während der Arbeitszeit die firmeneigenen Computer für die Arbeitssuche in anderen Firmen. Sie verlassen während der Arbeitszeit sogar den Arbeitsplatz, um Vorstellungsgespräche in diesen Firmen zu führen. Dies verringert ihre Produktion und wirkt sich negativ auf ihre Arbeit aus. Ist ihr Vorgehen denn überhaupt richtig? Steht es mir zu, von ihnen eine Geldentschädigung für den Verlust zu verlangen, der aus ihrer schwachen Leistung und Unkonzentriertheit resultiert?

Antwort:

Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, und möge Allah unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es steht dir zu, von ihnen eine Entschädigung für den Verlust zu verlangen, den sie durch ihre Rücksichtslosigkeit und Nachlässigkeit bei der Arbeit verursacht haben. Es steht dir auch zu, soviel von ihren Lohn zu kürzen, wie sie während der Arbeitszeit gefehlt haben. Dieses Urteil beruht hauptsächlich auf der von den Gelehrten anerkannten Legitimität der Entschädigung für Verluste auf Grund von Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit.

 

Und Allah weiß es am besten!

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