Was macht man, wenn man sich später in das Gebet einreiht und der Imām am Ende des Gebets die Niederwerfung für etwas Vergessenes verrichtet?

27-5-2009 | IslamWeb

Frage:

Ich bin erst nach den ersten zwei Rak“a zum Nachtgebet gekommen. Der Imām verrichtete zwei Niederwerfungen für etwas Vergessenes, wohingegen ich aufstand, um mein Gebet zu vervollständigen. Was hätte ich tun sollen?

Antwort:

Der Lobpreis ist Allāhs! Möge Allāh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wenn die Niederwerfungen für etwas Vergessenes seitens des Imāms vor dem Abschluss des Gebets sind, dann muss der später Kommende diese mitverrichten, weil der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der Imām ist nur dazu da, um ihm zu folgen. Macht nichts anderes als er! Wenn er sich vorbeugt, dann beugt euch vor! Wenn er ‚sami’a Allāhu liman hamida’ sagt, dann sagt ‚rabbanā wa laka Al-Hamd’! Wenn er sich niederwirft, dann werfet euch nieder!“ Der Hadīth ist übereinstimmend von Abū Huraira überliefert worden.

 

Das ist die Meinung der Mālikīten, Schāfi“īten und Hanbalīten. Die Mālikīten meinten zusätzlich, dass man die Niederwerfung für etwas Vergessenes nach oder vor dem Abschluss nicht verrichten muss, wenn man weniger als eine Rak“a erreicht hat.

 

Die Meinung der meisten Gelehrten ist dem Beweis näher. Wenn der später Kommende mit dem Imām die Niederwerfung für etwas Vergessenes vor dem Abschluss nicht verrichtet hat, dann ist es besser, das Gebet zu wiederholen.

 

Bei den Mālikīten ist die überwiegende Meinung, dass ein Gebet auf diese Weise nichtig ist, es sei denn, dass er dies aus Vergesslichkeit gemacht hat.

 

Ad-Dusūqī erwähnte in seinem Kommentar (Alhāschiya) zu einem mālikītischen Buch: "Wenn man dem Imām absichtlich oder aus Unwissen zuwider handelt, um sein Gebet zu vervollständigen, dann ist das Gebet nichtig, es sei denn, dass er dies aus Vergesslichkeit gemacht hat."

 

Wenn die Niederwerfung für etwas Vergessenes seitens des Imāms nach dem Abschluss des Gebets stattfindet, dann soll der später Kommende dem Imām folgen, bevor er sein Gebet vollendet, oder das Gebet vollenden und dann die Niederwerfung für etwas Vergessenes verrichten; hierzu gibt es zwei Meinungen unter den Gelehrten.

 

Die erste ist, dass er dem Imām bei der Niederwerfung für etwas Vergessenes vor dem Abschluss folgen soll, dann steht er auf, um sein Gebet zu vollenden. Das ist die Meinung der Hanbalīten und Hanafīten.

 

Die zweite ist, dass er dem Imām bei der Niederwerfung für etwas Vergessenes nach dem Gebetsende nicht folgen soll. Er soll sein Gebet vollenden, und dann die Niederwerfung für etwas Vergessenes verrichten. Das ist die Meinung der Mālikīten.

 

Falls du aber aufgestanden bist, ohne dich mit dem Imām niedergeworfen zu haben, wobei die Niederwerfung vor dem Abschluss des Gebets war, wurde das Urteil erwähnt, und zwar, dass es besser wäre, das Gebet zu wiederholen.

 

Wenn die Niederwerfung des Imāms nach dem Gebetsende war, dann ist dein Gebet gültig. Du sollst aber die Niederwerfung für etwas Vergessenes nachholen, auch wenn bereits einige Zeit vergangen ist.

 

Imām Mālik hat gesagt: „Wer die nach dem Abschluss zu verrichtende Niederwerfung für etwas Vergessenes vergisst, der soll sie durchführen, wenn er sich daran erinnert, auch wenn es nach einem Monat ist. Wenn er nicht im Zustand der rituellen Reinheit ist, soll er sich rituell waschen und das Gebet vollenden.“

 

Und Allāh weiß es am besten.

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