Gilt der Satz:

1-7-2009 | IslamWeb

Frage:

Was geschieht, wenn der Ehemann seiner Frau sagt: "Willst du frei sein? Wenn ja, dann bist du es", wobei er damit nicht die Scheidung meinte? Er wollte ihr lediglich mitteilen, dass sie frei handeln darf. Wird dann die Scheidung fällig, obwohl der Mann die Scheidung nicht gemeint hat? Einige Gelehrte bei uns in Pakistan meinen, dass man die Scheidung mit dem Wort "Freiheit" ("Azâd" auf Urdu) ausspricht. Infolgedessen wird durch das Aussprechen des Wortes "Freiheit" oder ähnlichen Ausdrücken die Scheidung rechtskräftig, egal ob der Ehamann die Scheidung beabsichtigte oder nicht.

Antwort:

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Die Rechtsgelehrten haben ausdrücklich erklärt, dass es als Scheidungsandeutung verstanden werden kann, wenn der Eheman seiner Frau sagt: "Du bist frei." Deshalb hängt es vom Ehemann ab, was damit gemeint war. Wenn er damit die Scheidung beabsichtigte, gilt dieser Satz als eine Scheidung. Wenn er dies jedoch nicht beabsichtigte, dann nicht.

 

Und Allâh weiß es am besten.

 

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