Muss man den Spann während der Umra unbedeckt lassen?

1-7-2009 | IslamWeb

Frage:

Muss man den Spann während der Umra (kleinen Pilgerfahrt) unbedeckt lassen? Ich meine, dass man Sandalen tragen muss, die oben offen sind?

Antwort:

 

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken hat einem Pilger nicht erlaubt, etwas zu tragen, was einen Körperteil direkt umhüllt, egal ob Kleidung oder Schuhe. Die Gelehrten haben (auf Basis der Quellentexte) festgelegt, dass Schuhe, die die Zehen und die Ferse bedecken, den Fuß umhüllen. Wenn sie aber nur den Spann und nicht die Zehenspitzen und die Ferse bedecken, so macht dies nichts. Ibn Hadschar hat dieses Thema ausführlich erörtert:

 

Zusammengefasst ist Alles, was die Ferse und die Zehenspitzen enthüllt, generell erlaubt, da dies einer Sandale gleichkommt. Was jedoch nur die Zehen oder die Ferse bedeckt, kann nicht erlaubt sein, außer wenn man nichts anderes findet. Wenn man etwas Verwehrtes notwendigerweise trägt und dann etwas Erlaubtes gefunden hat, muss man Ersteres umgehend ausziehen, sonst würde man eine Sünde begehen und müsste ein Opfertier schlachten.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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