Sünden an den heiligen Orten sind schlimmer, werden aber nicht mehrfach angerechnet

12-10-2017 | IslamWeb

Frage:

Vervielfacht sich eine schlechte Handlung für jemanden, der eine Sünde nach den Ritualen des Haddsch und der Umra begeht?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Für denjenigen, der nach der Beendigung des Haddsch oder der Umra eine Sünde begeht, vervielfacht sich die Sünde gewiss nicht. Vielmehr hat er sich damit die Sünde in ihrem ursprünglichen Ausmaß aufgeladen. Begeht er sie jedoch zu besonderen Zeiten oder an den heiligen Stätten, dann ist die Sünde schwerwiegender, aber sie wird sicher nicht mehrfach angerechnet. Dies gilt gemäß den Worten des Erhabenen: „…Wer aber beabsichtigt, dort etwas Abwegiges zu Unrecht (zu begehen), den werden Wir von einer schmerzhaften Strafe kosten lassen.“ (Sûra 22:25).

 

Ibn Al-Qayyim erwähnt in Zâd Al-Ma'âd: „Das Ausmaß - und nicht die Menge - der schlechten Handlungen vervielfacht sich. Denn die Vergeltung für eine schlechte Handlung ist gewiss eine schlechte Handlung, jedoch  eine schwerwiegende schlechte Handlung, und die Vergeltung dafür ist dementsprechend. Für eine geringfügige Sünde erhält man ebenfalls die entsprechende Vergeltung. Die schlechte Handlung zu Allâhs sakrosankten Zeiten und an Seinen sakrosankten Stätten, in Seinem Land und auf Seinem Boden ist fataler als an irgendeinem anderen Ort der Erde. Deshalb ist jemand, der dem König gegenüber auf dem Boden Seines Reiches ungehorsam ist, nicht wie jemand, der Ihm gegenüber an einem von Seinem Haus und Boden entfernten Ort ungehorsam ist.“

 

Die Sünden zu Allâhs sakrosankten Zeiten oder an Seinen sakrosankten Orten werden auf Grund Allâhs Gerechtigkeit also schwerwiegender, aber nicht vervielfacht. Und die guten Handlungen zu diesen Zeiten oder an diesen Stätten werden auf Grund Allâhs Gunst und Großzügigkeit vervielfacht belohnt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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