Die ärztliche Untersuchung des männlichen Schambereiches durch Ärztinnen

11-10-2009 | IslamWeb

Frage:

Was meint der Islâm dazu, wenn eine Ärztin einen männlichen Patienten in einem abgeschlossenen Raum untersucht und der zu Behandelnde während der Untersuchung seine Aura entblößen muss?

Antwort:

Lob sei Allâh, dem Herren der Geschöpfe, möge Allâh Seinen Propheten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Der männliche Patient darf nicht in einem abgeschlossenen Raum von einer Ärztin untersucht werden, weil dadurch zwei verbotene Handlungen begangen werden:

 

Erstens: das Alleinsein. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte hierüber: „Kein Mann darf sich mit einer Frau alleine (ohne Mahram, d.h. eng verwandte Menschen) treffen.“ und: „Wenn ein Mann mit einer Frau allein ist, so ist der Satan der Dritte.“

 

Zweitens: Die Entblößung der Aura des Mannes vor einer Frau, die nicht seine Ehefrau ist. Nur in absoluten Notfällen ist es erlaubt, dass der Erkrankte seine Aura vor der Ärztin entblößt, um die erforderlichen Untersuchungen vornehmen zu lassen. Eine sehr schwere lebensbedrohliche Krankheit oder eine dauerhaft schädigende Krankheit, deren Behandlung nicht verzögert werden darf, und das Problem der Nichtanwesenheit eines qualifizierten männlichen Arztes stellen einen Notfall dar. Im Qurân heißt es: „Und er hat euch doch ausführlich dargelegt, was Er euch verboten hat, außer dem, wozu ihr gezwungen werdet.“ (Sûra 6:119) Im Notfall soll die Ärztin versuchen, sich nicht alleine mit dem Patienten in einem Raum aufzuhalten. Sie darf nur die zur Untersuchung unabdingbaren Körperteile entblößen, denn auch Notfälle haben ihre Grenzen.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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