Wenn ein Mann seiner Frau wegen seines heftigen Schlagens Schaden zufügt oder sie nicht finanziell versorgen kann, so darf sie in diesen Fällen die Scheidung fordern.

1-11-2009 | IslamWeb

Frage:

Ich bin mit einer französischen Frau verheiratet, die kürzlich den Islâm angenommen hat. Seit einem Jahr bin ich leider arbeitslos und suche im Internet eine Arbeit. Da ich arbeitslos bin, haben wir immer viele Probleme.
So habe ich einmal meine Frau beschimpft und drei Mal ins Gesicht gespuckt, als ich sehr zornig war. Meine Frau erzürnt mich immer, weil sie Sachen fordert, die ich zur Zeit leider nicht erfüllen kann, da ich in einer schwierigen finanziellen Lage bin.
Meine Frau lernte eine Muslimin kennen, die ihr sagte, dass sie sich scheiden lassen darf, wobei sie auf ihre Rechte verzichtet, was wir als Chul’ bezeichnen. Seit zehn Tagen schläft meine Frau nicht mehr mit mir, obwohl ich sie ermahnte, dass das unislâmisches Verhalten sei.
Sie sagte mir darauf, dass sie sich von mir scheiden lassen will. Ich sagte ihr dann, dass wir zusammen überlegen müssten, um unsere Probleme gemeinsam zu lösen.
Eines Tages verließ sie das Haus und kehrte nie wieder zurück. Sie war zu dieser Frau gegangen und ließ mir einen Zettel zurück, worauf stand, dass sie sich schon von mir durch Chul’ habe scheiden lassen und dass sie nun nicht mehr mit mir ehelich leben dürfe.
Ich versuchte mit allen Mitteln mich mit ihr zu treffen oder wenigstens mit ihr zu sprechen, aber vergeblich. Sie beharrt darauf, dass unser eheliches Leben unmöglich geworden ist und dass sie gesetzlich versuche, sich von mir scheiden zu lassen.
Am nächsten Samstag kommt ihre Mutter zu mir, um ihr Hab und Gut abzuholen. Ich bin in einer sehr schlechten Lage und weiß nicht, was ich tun soll.
Können Sie mir das aus islâmischer Perspektive und anhand von Belegen aus dem Qurân und der Sunna erklären?

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Man darf nicht zornig sein, außer wenn gegen die Gebote Allâhs verstoßen wird, denn Zorn ist ein Zeichen schlechter Moral und hat immer schlimme Folgen.

 

Aus diesem Grund warnte der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken vor dem Zorn; in einem bei Al-Buchârî erwähnten Hadîth heißt es: Ein Mann kam zum Propheten und sagte ihm: O Prophet, gib mir einen Rat! Da sagte er ihm: Sei nicht zornig! Er wiederholte es mehrmals.“

 

Deine erwähnte Verhaltensweise gehört also zu diesem Zorn, vor dem der Prophet gewarnt hat. Und wenn du das absichtlich und mit eigenem Willen gemacht hast, solltest du das bereuen und nie wieder machen!

 

Wenn ein Mann seiner Frau wegen seines heftigen Schlagens Schaden zufügt oder sie nicht finanziell versorgen kann, so darf sie in diesen Fällen die Scheidung fordern.

 

Will er sich indes nicht von ihr scheiden, so kann sie beim Richter oder dessen Vertreter, falls sie in nicht-islâmischen Ländern leben, Klage erheben, damit dieser sie scheide oder ihr ihre Rechte zurückgebe oder ihr auf irgendeine andere Weise helfe.

 

Was deine Frau allerdings erwähnt hat, ist keine islâmisch anerkannte Chul’. Sie ist also noch deine Frau, deshalb raten wir dir, dieses Problem mit Weisheit zu lösen und zu versuchen, dich wieder mit ihr  zu versöhnen.

 

Suche Hilfe bei Allâh und bitte andere Leute, die mit deiner Frau verwandt oder bekannt sind, dir dabei zu helfen.

 

Du solltest dich auch bei ihr für deine Verhaltensweise entschuldigen und ihr sagen, dass du das unabsichtlich getan hast, und zwar in einem Moment, in dem du zornig warst.

 

Außerdem solltest du dir eine erlaubte Arbeit suchen, von der du dich und deine Familie gut versorgen kannst. Außerdem solltest du Geduld haben und gut mit ihr umgehen, denn sie ist – wie du erwähnt hast - eine Frau, die neu zum Islâm gekommen ist.

 

Guter Umgang mit ihr lässt sie den Islâm mehr lieben, wohingegen ein schlechter Umgang mit ihr dazu führen kann, dass sie vom Islâm abfällt.

 

Wenn jedoch eine Versöhnung zwischen euch unmöglich sein sollte, so solltest du dich von ihr scheiden. Hoffentlich wirst du dann eine bessere Frau finden. Im Qurân heißt es: „... Dann das Behalten in rechter Weise oder Freigabe in bester Weise ...“ (Sûra 2:229)

 

Allâh weiß es am besten!

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