Hochzeitsrede ist etwas neu Eingeführtes und keine Bedingung für die Gültigkeit der Ehe

3-1-2017 | IslamWeb

Frage:

Ich studiere in China und möchte eine Muslimin heiraten. Allerdings ist es schwer, jemanden zu finden, der den Heiratsvertrag schließt. Ist es möglich, dass einer der praktizierenden Muslime dies durchführt? Er kennt die Hochzeitsrede. Ist es möglich, dass er zwischen uns den Heiratsvertrag schließt?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Für die Gültigkeit des Heiratsvertrags sind zwei vertragsfähige Personen notwendig: Des Vormunds der Frau und des Ehemannes oder seines Vertreters. Außerdem bedingt es zweier rechtschaffener Zeugen. Allerdings ist die Anwesenheit einer dritten Person, die den Vertrag zwischen den Vertragsfähigen schließt, keine Bedingung. Darauf weist die Aussage des Propheten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hin: „Keine Heirat ohne Sachwalter und zwei rechtschaffene Zeugen.

 

Wir möchten den Fragenden darauf hinweisen, dass es keine Rede gibt, die „Hochzeitsrede“ genannt wird, selbst wenn sie von einigen Menschen eingeführt wurde. In der Sunna ist lediglich überliefert, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) vor dem Heiratsantrag die sogenannte Chutba Al-Hâdscha (einleitendes Lob Allâhs) hielt, die wie folgt lautet: „Aller Lobpreis gebührt Allâh! Wir lobpreisen Ihn, bitten Ihn um Hilfe und bitten Ihn um Verzeihung. Wir suchen Zuflucht bei Allâh vor dem Schlechten unserer Seelen und unseren schlechten Handlungen. Wen Allâh rechtleitet, den lässt niemand in die Irre gehen. Und wen Allâh irreleitet, den leitet niemand recht. Ich bezeuge, dass es nichts Verehrungswürdiges außer Allâh gibt, dem Einzigen, der keinen Teilhaber hat. Und ich bezeuge, dass Muhammad Sein anbetend Dienender und Gesandter ist. »O die ihr glaubt, fürchtet Allâh in gebührender Furcht und sterbt ja nicht anders denn als (Allâh) Ergebene!« (Sûra 3:102). »O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen schuf, und aus ihm schuf Er seine Gattin und ließ aus beiden viele Männer und Frauen sich ausbreiten. Und fürchtet Allâh, in Dessen (Namen) ihr einander bittet, und die Verwandtschaftsbande. Gewiss, Allâh ist Wächter über euch.« (Sûra 4:1). »O die ihr glaubt, fürchtet Allâh und sagt treffende Worte, so lässt Er eure Werke als gut gelten und vergibt euch eure Sünden. Und wer Allâh und Seinem Gesandten gehorcht, der erzielt ja einen großartigen Erfolg.« (Sûra 33:70-71). Die beste Rede ist das Buch Allâhs und der beste Weg ist der Weg Muhammads (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Die schlimmsten Dinge sind unerlaubte Neuerungen. Jede unerlaubte Neuerung (in der Religion) ist eine Bid'a und jede Bid'a ist ein Irrweg.“

 

Dies ist jedoch kein Bestandteil des Heiratsvertrags.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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