Darf ein Pilger während des Ihrām-Zustandes Schuhe anziehen?

20-11-2009 | IslamWeb

Frage:

Darf ein Pilger Schuhe anziehen und alsdann ein Schlachttier opfern, wenn er an einer Fußallergie leidet?

Antwort:

Der Lobpreis ist Allāhs! Möge Allāh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Einem Pilger ist es verwehrt, während des Ihrām-Zustandes Schuhe anzuziehen, auch wenn sie die Knöchel nicht bedecken, da sie wie die Chuff (Füßlinge) zu betrachten sind.

 

Der verstorbene Scheich Ibn Uthaimīn meinte: ,,Einige Rechtsgelehrte meinen: Es ist einem Pilger gestattet, Schuhe anzuziehen, die die Knöchel nicht bedecken, denn der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte in einem von Ibn Umar  möge Allah mit beiden zufrieden sein überlieferten Hadīth: ,,Wer keine zwei Na“l (Sandalen) findet, der kann zwei Chuff anziehen. Diese sollte er aber unterhalb der Knöcheln einschneiden.“

 

Sie meinen dazu: Sobald die zwei Chuff an den Knöcheln eingeschnitten werden, sind sie wie zwei Na“l zu betrachten. Tatsächlich ist es einem Pilger aber verboten, Chuff anzuziehen, auch wenn diese an den Knöcheln eingeschnitten werden und die Knöchel beim Anziehen sichtbar sind. Das stützt sich auf eine Überlieferung von Ibn Abbās  möge Allah mit ihnen zufrieden sein.

 

Falls ein Pilger aber dazu gezwungen ist, beispielsweise wegen einer Krankheit, dann darf er sie anziehen, ohne dazu verpflichtet zu sein, ein Opfertier zu schlachten.

 

Allāh weiß es am besten.      

 

 

 

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