Die hinausgeschobene Brautgabe wird zu ihrer Frist beglichen und der Unterschied der Währung spielt dabei keine Rolle.

4-5-2010 | IslamWeb

Frage:

Ich möchte euch eine Geschichte von zwei Eheleuten erzählen, die seit 15 Jahren verheiratet sind und sich nun scheiden wollen. Ich bin Scheich Sa´îd und als Schiedsmann von der Ehefrau bestimmt worden. Folgendes ist geschehen:
Ich saß mit den beiden Eheleuten zusammen, mit der Absicht, zwischen ihnen Frieden stiften, jedoch lehnten beide Eheleute ab, und der Mann sagte mir, dass er eine andere Frau geheiratet hat. Er meinte, dass seine Frau ohne seine Erlaubnis das Haus verlassen habe und an einen fremden Platz gegangen sei, den er nicht kenne. Er behauptet, dass sie zu ihrem Freund gegangen sei, den sie durch das Internet (Messenger) kennen gelernt habe. Danach fragte ich den Mann, ob er einen Beweis dafür habe, doch er meinte nur, dass der Beweis beim Gericht vor dem Richter hervorkommen werde, doch bis heute hat er keinen Beweis hervorgebracht.
Ich sprach auch mit der Ehefrau und sie behauptete, dass ihr Mann immer an ihr zweifelte, besonders in der letzten Phase der Ehe. Sie meinte auch, dass ihr Mann sie in Schulden gestürzt habe. Sie sagte, dass ihr Mann ihr privates Scheckbuch von ihrer Bank forderte und anfing, Händlern Schecks auszuhändigen, obwohl kein Betrag auf der Bank vorhanden war. Der Betrag der Schecks beläuft sich auf rund 35.000 Schekel, also ungefähr 9.000 US-$. Dazu kommen noch die Probleme mit der israelischen Polizei und den Gerichten. Dies sind einige Gründe, warum sie das Haus verließ. Ihr Mann beschimpfte sie auch aufs Übelste.
Sie sagte mir, dass sie nun ihre vier Kinder zurückgelassen hat sowie ihre kleine Tochter, die fünf Monate alt ist.
Meine Frage ist nun:
Muss der Ehemann ihr die Brautgabe in vollem Umfang bezahlen oder nicht? Die hinausgeschobene, verspätete Brautgabe beträgt 70.000 Schekel und wurde vor 15 Jahren ausgemacht. Das sind ungefähr 18.000 US-$. Doch vor 15 Jahren war der Wert in Dollar mehr als heute.
Ich bitte euch, mir so schnell wie möglich auf diesen Brief zu antworten, da die Gerichtsversammlung am 08.02.2008 stattfindet.
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Schulden, die der Ehemann seiner Frau eingebracht hat, da sie als Schulden gegenüber der Bank und der Händler gelten. Wer tilgt sie also?
Ich danke euch vielmals!

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Was die Brautgabe angeht, so muss er sie seiner Frau in vollem Umfang auszahlen, sprich die 70.000 Schekel, wenn die vereinbarte Frist eingetroffen ist. Genauso verhält es sich bei der vorzeitigen Brautgabe, wenn er sie der Frau noch nicht gegeben hat.

 

Was nun den Unterschied des Betrages hinsichtlich des Tages der Eheschließung und des Tages der Scheidung betrifft, so wird dieser Punkt nicht beachtet. Vielmehr ist die vereinbarte Summe zu bezahlen, wenn immer noch mit dieser Währung gehandelt wird. Der Betrag wird nach der vereinbarten Währung geregelt, nicht nach dem Dollar oder anderen Währungen. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Vereinbarung, also bei der Eheschließung oder auch danach.

 

Die Schulden, die er ihr eingebracht und von ihrem Vermögen bezahlt hat, sind von ihm selbst zu tragen, außer wenn die Frau ihm dieses Geld geschenkt hat.

 

Dies alles wird dadurch bewiesen (vor dem Gericht), dass entweder der Ehemann dies zugibt, oder durch einen deutlichen Beweis von der Ehefrau, der zeigt, dass er ihr Geld genommen hat. Das Urteil wird dann vom Richter gesprochen.

 

Wir wollen aber darauf hinweisen, dass sie versuchen sollen, sich miteinander zu versöhnen und eine Lösung für die Probleme und Meinungsverschiedenheiten zu finden, ohne auf Gerichte zurückzugreifen.

 

Die Lösung des Problems kann man erreichen, indem man mit Weisheit vorgeht und über die Fehler des Anderen hinwegsieht, soweit dies möglich ist. Genauso soll auch jeder die Rechte des Partners kennen, was ihm zusteht und was man selbst an Rechten besitzt.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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