Nachlässigkeit beim Gebieten des Guten und Verbieten des Verwerflichen

10-5-2010 | IslamWeb

Frage:

Was sagt der Islâm dazu, wenn ich eine Schülerin sehe, die gerade bei der Prüfung betrügt, ihr aber nicht sage, dass ihre Tat islâmisch verboten ist, weil sie dann sagen würde: „Ich weiß, dass es verboten ist.“?
Und was sagt der Islâm dazu, wenn eine Schülerin die Lehrerin verflucht, und ich der Schülerin nicht erkläre, dass Fluchen im Islâm verboten und eine große Sünde ist? Ich bitte Allâh um Vergebung und bin traurig darüber, dass ich nicht das Schlechte verbiete. Was sagt der Islâm dazu und kann ich noch bereuen? Wenn ja, wie?


Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Betrug ist eine schlimme Tat, die nicht nur dem Betrüger Schaden bringt, und deshalb hat der Islâm das Betrügen verboten. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Wer betrügt, gehört nicht zu uns“ (Muslim und Andere)

 

So sollst du also jenen ermahnen, der diese abscheuliche Tat betreibt und ihn dazu auffordern, diese Tat zu unterlassen. Dies soll man mit Weisheit machen sowie mit sanften Worten, so dass man der Pflicht nachkommt, dass Richtige zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten.

 

Den guten Ratschlag soll man allen Muslimen geben. Auf diese Weise erhältst du viel Gutes sowie die große Belohnung von Allâh, da du nicht über die schlechte Tat der Person hinwegsiehst, sondern diese ermahnst.

 

Dies gilt auch für jenen, der Leute verflucht oder sie beleidigt, denn der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: „Der Gläubige ist nicht beleidigend (mit beleidigenden Worten und Verleumdung), flucht nicht und spricht kein unanständiges oder schmutziges Wort.“

(Ahmad und Andere, von Al-Albani als authentisch eingestuft)

 

Wer beim Gebieten des Rechten und dem Verbieten des Verwerflichen Fehler macht, der soll reumütig zu Allâh zurückkehren. Er soll die feste Absicht fassen, in Zukunft das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. So ist der Bereuende seiner Sünden wie jener, der keine Sünde besitzt.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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