Was soll man tun, wenn man ein Gelübde abgegeben hat, den halben Monat zu fasten? Soll man ununterbrochen fasten oder nicht?

17-5-2010 | IslamWeb

Frage:

Ich habe ein Gelübde abgelegt, dass ich für Allâh einen halben Monat fasten werde, wenn ich der Zweite in der Republik werde. Darauf erschien wirklich mein Name, jedoch nicht in der Zeitung.
So sagte ich, wenn ich eine Auszeichnung bekomme, dann faste ich die andere Hälfte des Monats in dem Land, zu dem ich dann geschickt werde. All dies erreichte ich dann auch.
Zuerst fastete ich 11 Tage und nicht den halben Monat, so wie ich es beabsichtigt hatte. Ich fastete jeden zweiten Tag. Beim zweiten Gelübde, als ich verreiste, fastete ich vier Tage. Ich weiß jetzt nicht, was ich tun soll? Soll ich einen Tag fasten und einen nicht, bis ich die Tage vervollständigt habe?
Vielen Dank und möge Allâh es euch mit dem Besten vergelten!


Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Es ist unerwünscht, dass man ein Gelübde ablegt, weil dies im Islâm untersagt ist. Was du nun getan hast, gehört auch zum Gelübde, und wird Pflicht für dich, wenn das erwähnte Ereignis stattfindet.

 

Wenn du nicht beabsichtigt hast, die Tage hintereinander zu fasten, so sollst du die restlichen Tage vom ersten und zweiten Gelübde nachfasten, und du hast keine Sühne zu verrichten. Wenn du aber beabsichtigt hast, die Tage zusammen ohne Unterbrechung zu fasten, dann fange nochmal von Neuem an, für die beiden Gelübde zu fasten. Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass du keine Sühne zu leisten hast.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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