Was ist zu tun, wenn man vergessen hat, wann das Geld die Zakāt-Erhebungsgrenze erreicht hat?

17-5-2010 | IslamWeb

Frage:

Ich besitze einen Geldbetrag, habe aber den Tag vergessen, an dem es die Zakat-Erhebungsgrenze erreicht hat (ich weiß nicht, ob es der 25. oder 27. Ramadan im Jahre 2005 war.) Könnt ihr mir sagen, was ich tun soll?

Antwort:

Der Lobpreis ist Allāhs! Möge Allāh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Wenn das Geld die Zakāt-Erhebungsgrenze erreicht hat und ein Jahr lang darüber verstrichen ist, muss man dafür Zakat entrichten, was wir in früheren Fatwas bereits erklärt haben. Wenn du den ungefähren Tag kennst, und zwischen zwei Tagen tendierst, dann ist es sicherer für dich und deine Religion und auch besser für die Armen, dass du die Zakāt am 25. entrichtest. Wenn nun der 25. Ramadān gekommen ist, so sollst du die Zakāt der letzten zwei Jahre verrichten, wenn du im Vorjahr die Zakāt nicht entrichtet haben solltest. Außerdem sollst du dich reuevoll Allāh zuwenden.

 

Wenn nun der eigentliche Zakāt-Stichtag doch der 27. gewesen sein sollte, so macht es nichts, wenn du deine Zakāt einen oder zwei Tage davor entrichtest. Die Mehrheit der Gelehrten ist nämlich der Meinung, dass man die Zakāt auch vor der Frist entrichten darf. Diejenigen unter den Gelehrten, die nicht dieser Meinung folgen, sagen aber, dass es erlaubt sei, die Zakāt vor der Frist abzugeben, wenn es sich um einen kurzen Zeitraum vor der eigentlichen Frist handelt. Es besteht kein Zweifel daran, dass ein oder zwei Tage einen kurzen Zeitabschnitt darstellen.

 

Und Allāh weiß es am besten.

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