Bedingen einer Verzugsstrafe bei verspäteter Ratenzahlung

24-5-2010 | IslamWeb

Frage:

Ich arbeite in einer Stadt, die 50 km von meiner Wohnung entfernt liegt. Diese Situation zwingt mich dazu ein Auto zu kaufen, da ich meine, dass dies besser für die Frau hinsichtlich dessen ist, dass sie dann nicht mit Männern in den öffentlichen Verkehrsmitteln zusammen ist und das Auto ein Schutz für die Frau ist, da sie nicht auf den Straßen herumgehen muss, wenn sie zur Arbeit geht oder etwas zu erledigen hat.
Ich habe leider nicht den ganzen Betrag, um mir ein Auto kaufen zu können, so habe ich überlegt Hilfe von der Bank entgegenzunehmen, die auf der Basis von Wiederverkauf mit Angabe eines Gewinnaufschlags arbeitet. In einem Paragrafen des Vertrages steht nun aber, dass man eine Strafe zu zahlen hat, wenn man die Zahlung hinausschiebt oder verzögert, damit die Bank das Auto pflichtversichert, um sich selbst alle Rechte vorzubehalten.
Es ist zu erwähnen, dass eine meiner Freundinnen bei der gleichen Bank Hilfe erbat und mir bestätigte, dass sie manchmal bis zu zwei Monaten den Betrag, der der Bank zusteht, nicht zahlt, die Bank aber trotzdem kein Strafgeld gegen sie verhängt hat. So ist diese Strafe etwas Einmaliges gewesen, damit andere Leute, die die Zahlung aufschieben, eine Lehre daraus ziehen und immer zur rechten Zeit zahlen.
Meine Freundin hat keine Bekannten bei dieser Bank, vielmehr ist sie eine Partnerin wie die übrigen Kunden. Ich habe schon viele Fatwas gelesen, die erwähnen, dass es erlaubt ist, im Notfall (oder wenn man gezwungen ist) diese Art von Kauf zu betreiben. Ich möchte nicht viel auf der Straße rumlaufen, aber ich bin dazu gezwungen aus dem Haus zu gehen, da ich arbeite und lerne. Deswegen möchte ich mir also ein Auto anschaffen. Was aber wichtiger für mich ist, was der Islâm dazu sagt.
Bitte helft mir weiter, möge Allâh es euch mit dem Besten vergelten!

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Es gilt als nichtige Voraussetzung, dass man eine Strafe bekommt, wenn man die Raten für den Wiederverkauf mit Raten aufschiebt. Diese Aussage gleicht der Aussage der Leute aus der Zeit der Ignoranz: Damals sagte man zum Verschuldeten, wenn die Zahlungsfrist gekommen war und der Verschuldete noch nicht gezahlt hatte: „Entweder du zahlst mehr oder begleichst deine Schulden jetzt.“

 

Man darf einen Vertrag über Wiederverkauf mit Gewinnangabe nicht unterzeichnen, wenn er derartige Bedingungen enthält. Falls dies aber schon passiert ist, so ist der Kauf gültig, die Bedingung hingegen nicht, weil es sich um eine verbotene Bedingung handelt und sie somit nichtig ist. Der Vertrag ist indes rechtkräftig.

 

Was nun die Frage angeht, ob die Fragestellerin diese Art von Wiederverkauf mit Gewinnangabe betreiben darf, weil sie sich in einer Notlage befindet (die von ihr erwähnt wurde und aus der es keinen anderen Ausweg gibt), so ist dies gültig, wenn sie gezwungen ist darauf zurückzugreifen, und zwar dann, wenn sie davon überzeugt ist, dass diese Art von Vertrag ungültig ist und sie die feste Absicht hat, die Raten immer monatlich zu zahlen.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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