Muss man Geld zurückgeben, das man von einem Nicht-Muslim auf unerlaubte Weise genommen hat?

24-5-2010 | IslamWeb

Frage:

Ich arbeitete eine Zeit lang in den Golfstaaten bei einer christlichen Firma. In dieser Zeit war ich weit weg vom geraden Weg, verrichtete aber trotzdem immer die Gebete. Jedenfalls unterschlug ich in jener Zeit Geld von dieser Firma und von bestimmten Personen in dieser Firma, die überhaupt keiner Glaubensrichtung folgen.
Ich möchte nun bei Allâh bereuen, weiß aber nicht, wie viel ich insgesamt gestohlen habe und wie ich dieses Geld wieder zurückgeben soll. Dazu kommt noch, dass ich zurzeit kein Geld habe, um das gestohlene Geld zurückzugeben. Ich habe aber die feste Entscheidung getroffen, dass ich so viel wie möglich spenden werde, wenn mich Allâh durch Seine Gunst bereichert, um mich von meiner Sünde zu reinigen und die Reue zu vervollkommnen.
Ist meine Handlung islâmisch richtig und gebe ich somit den Leuten deren Recht?

Antwort:

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Du musst wissen, dass es nicht erlaubt ist, das Geld einer Person auf unerlaubte Weise zu nehmen, selbst wenn sie Nicht-Muslim ist.

 

Es ist gut, dass du beschlossen hast zu bereuen, und zwar für das Geld, das du auf unlautere Weise genommen hast. Denn die Reue ist in derartigen Situationen Pflicht, jedoch musst du das Geld zurückgeben, damit deine Reue vollkommen wird. Du kannst ihnen das Geld auch durch andere Personen zukommen lassen. Dieser Betrag zählt als Schuld, die du zu begleichen hast, selbst wenn du jetzt gerade kein Geld besitzt. Es genügt nicht, wenn du einen Betrag spendest, während der Besitzer des Geldes bekannt ist. Selbst wenn du so viel spendest, wie du kannst, hast du den Leuten nicht ihr Recht zurückgegeben, solange du dem Besitzer dessen Geld nicht überreicht hast.

 

Wenn dir nun das Geld zur Verfügung steht, du aber die Person oder die Erben nicht finden kannst, so kannst du das Geld dem Gemeinwohl der Muslime zukommen lassen (islâmische Krankenhäuser, Schulen usw.)

 

Ad-Dusûqî sagt gemäß der mâlikitischen Rechtsschule:

"Es macht nichts, wenn man das Geld des Nicht-Muslims dem muslimischen Fiskus zur Verfügung stellt, weil das Geld des Nicht-Muslims, der bei uns stirbt (der sicher in einem islâmischen Land unter dem Schutz der Muslime lebt) und keine Erben hinterlässt, dem muslimischen Fiskus zufließt.“

 

Und Allâh weiß es am besten.

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