Rechtsnorm für das Verbinden vom Fasten der sechs Tage des Monats Schawwâl mit dem Fasten zur Sühne für einen Schwur

5-7-2012 | IslamWeb

Frage:

Darf man das Sühne-Fasten für einen Schwur zusammen mit den sechs Tagen vom Schawwâl durchführen?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Einige Rechtsgelehrte meinen, wer die sechs Tage vom Schawwâl zum Nachholen versäumter Fastentage, zur Erfüllung eines Gelübdes oder zur Sühne für einen Schwur oder zu Ähnlichem fastet, bekommt die Belohnung für das freiwillige Fasten von sechs Tagen im Monat Schawâl, auch wenn er nicht die vollständige Belohnung bekommt. Der Gelehrte Al-Chatîb As-Schirbinî sagte: „Wenn er im Schawwâl zur Nachholung, zur Erfüllung eines Gelübdes oder Ähnliches fastet, bekommt er die Belohnung für das freiwillige Fasten oder nicht? Niemand hat dies meines Wissens erwähnt, aber anscheinend bekommt er die Belohnung dafür, wenn auch nicht die [ganze] erwähnte Belohnung, besonders derjenige, der im Ramadân nicht fastete und im Schawâl nachholte, da die oben erwähnte Bedeutung auf ihn nicht zutrifft (Damit meint er die Worte des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken : Wer im Monat Ramadân gefastet hat und danach sechs Tage im Monat Schawwâl fastet, der [erhält soviel Belohnung], als ob er das ganze Jahr gefastet hätte."). Deswegen sagten einige Gelehrte, dass es in diesem Fall erwünscht ist, sechs Tage im Monat Dhû Al-Qi’da zu fasten, da es erwünscht ist, das regelmäßige freiwillige Fasten nachzuholen. Das gilt für den Fall, dass das Fasten dieser Tage nicht durch das Fasten mit anderer Absicht erfolgt; wenn dies aber nicht der Fall ist – wie es aus den obigen Ausführungen zu erkennen ist – dann ist es nicht erwünscht, deren Fasten nachzuholen.“

 

Wer im Schawwâl als Sühne für einen Schwur fastet, für den gilt dieses als Pflichtfasten. Gemäß der Meinung von Al-Chatîb Asch-Schirbinî wird für ihn dieses Fasten auch als freiwilliges Fasten für die sechs Tage des Monats Schawwâl, allerdings ohne vollständige Belohnung angerechnet. Deswegen ist es besser, dass er das Fasten für die Sühne und das freiwillige Fasten im Schawwâl trennt, damit er die vollständige Belohnung mit Sicherheit bekommt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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