Einem Nichtmuslim auf dem Sterbebett das Glaubensbekenntnis vorsagen

2-7-2014 | IslamWeb

Frage:

Wie
ist es islâmisch zu beurteilen, eine christliche Patientin dazu zu ermuntern, das
Glaubensbekenntnis "es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Allâh und
Muhammad ist der Gesandte Allâhs" aufzusagen? Die Patientin tat dies
tatsächlich, aber wir wissen nicht, ob sie es bewusst getan hat oder nicht? Als
wir ihr einen Rosenkranz gaben, sagte sie „im Namen des Herrn Jesu.“

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Es ist eine gute Sache, einem nichtmuslimischen Patienten das Glaubensbekenntnis beizubringen, denn das ist eine Art, zum Islam einzuladen, um ihn vor dem Höllenfeuer zu retten. „Als Abû Tâlib (der Onkel des Propheten) im Sterben lag, besuchte ihn der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken). Es waren auch Abû Dschahl ibn Hischâm und Abdullâh ibn Abû Umayya ibn Al-Mughîra anwesend. Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte zu Abû Tâlib: „O mein Onkel, sag: „Es gibt nichts Verehrungswürdiges außer Allâh!“, ein Wort, mit dem ich für dich bei Allah Fürsprache einlege!“ Da sagten Abû Dschahl und Abdullâh ibn Umayya zu ihm: „O Abû Tâlib, wendest du dich von der Religion Abdulmuttalibs (dessen Vater) ab?“ Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wiederholte seine Worte und sie wiederholten ihre Worte.“ Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.

 

Scheich Ibn Bâz wurde gefragt, ob es erlaubt ist, beim Ableben eines Nichtmuslims zugegen zu sein und ihm das Glaubensbekenntnis beizubringen? Er antwortete: „Wenn dies möglich ist, ist es erlaubt. Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hatte einen jüdischen Dienstboten. Als dieser krank wurde und der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) ihm einen Krankenbesuch abstattete, sagte er zu ihm: »Sag: ich bezeuge, dass es nichts Verehrungswürdiges gibt außer Allah und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist!« Der Jude schaute zu seinen Eltern, die zu ihm sagten: »Gehorche Abû Al-Qâsim (ein Beiname des Propheten)!«“ Und so sprach es der Jude aus. Daraufhin sagte der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken): „Gelobt sei Allâh, Der ihn durch mich vor dem Höllenfeuer gerettet hat.“

 

Scheich Ibn Uthaimîn sagte: „Man soll dabei den Zustand des Patienten berücksichtigen: wenn er stark genug ist, oder wenn er ein Nichtmuslim ist, dann sagt man zu ihm: „Sag doch, dass es nichts Verehrungswürdiges außer Allâh gibt, beende dein Leben mit dem Bekenntnis, dass es nichts Verehrungswürdiges außer Allâh gibt!“ etc. Und wenn er ein schwacher Muslim ist, dann sagt man ihm es nicht vor, sondern erinnert die Person an Allâh, sodass er es hört und sich daran erinnert.“

 

Al-Mubarakfûrî sagte: „Die Belehrung bedeutet, dass man es (das Glaubensbekenntnis) dem Sterbenden vorsagt, damit er es hört, sich daran erinnert und es ebenfalls ausspricht, aber es bedeutet nicht, ihm zu befehlen und zu sagen: „Sag, es gibt keinen Gott außer Allâh!“, Wenn der Sterbende hingegen ein Nichtmuslim ist, dann darf man zu ihm sagen: „Sag es doch!“, wie es der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) zu seinem Onkel Abû Tâlib und zu dem jüdischen Jungen sagte.“

 

Bei der Belehrung eines Nichtmuslims soll man ihm das Glaubensbekenntnis beibringen, es genügt also nicht, ihn nur “lâ ilâha illâ Allâh“ aussprechen zu lassen, er soll auch „Muhammad ist der Gesandte Allâhs“ sagen. Dazu sagte Ibn Hadschar Al-Haithamî: „Dem Gläubigen werden die beiden Glaubensbekenntnisse beigebracht, und zwar mit den Worten: „Ich bezeuge“, denn man wird nur dadurch Muslim, wie dies später erklärt wird.“ Ähnliches äußerte der hanafitische Gelehrte At-Tahtâwî.

 

In der Fiqh-Enzyklopädie steht: „Al-Isnawî sagte: ‚Wenn er - der Sterbende - kein Muslim ist, dann bringt man ihm die beiden Glaubensbekenntnisse bei und ermuntert ihn, sie auszusprechen. Hat man die Hoffnung, dass er den Islâm annimmt, ist dies eine Pflicht, ansonsten ist es erwünscht. Al-Dschamal sagte: „das bedeutet konkret: ihm wird das Glaubensbekenntnis beigebracht, auch wenn er bereits röchelt. Das ist eigentlich kein Wunder, denn vielleicht ist er immer noch aufnahmefähig, auch wenn wir es nicht so wahrnehmen. Trotzdem wird er nachher nicht wie ein Muslim behandelt.“

 

In der Frage wurde erwähnt, dass die Frau  „Im Namen des Herrn Jesu“ sagte. Das beweist, dass sie die Bedeutung des Bekenntnisses zur alleinigen Verehrung Gottes nicht so verstand. Man muss ihr auch die Bedeutung des Glaubensbekenntnisses erklären, wenn man ihr es vorsagt, damit sie es aus Überzeugung sagt und man auch weiß, dass sie es ernst damit meint. Dann nützt es ihr auch und nur dann wird sie dadurch Muslimin. Der Gesandte Allâhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte nämlich: „Jeder, der aus seinem Herzen aufrichtig bezeugt, dass es nichts Verehrungswürdiges gibt außer Allâh und dass Muhammad der Gesandte Allâhs ist, dem verwehrt Allâh das Höllenfeuer.“ Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.

 

Und Allâh weiß es am besten!

www.islamweb.net