Er und seine Familie haben die Festtage nicht in Minâ verbracht

13-10-2011 | IslamWeb

Frage:

Ich habe dieses Jahr den Haddsch verrichtet. Wir waren im makkanischen Stadtteil Al-Azîzîya untergebracht. Auf Grund unpassender Unterkunft konnten meine Frau, meine kleinen Kinder (unter zehn Jahren) und ich die Festtage nicht in Minâ verbringen. Was sagt der Islâm dazu? Wenn eine Sühneleistung zu erbringen ist, haben dann auch die Kinder eine Sühne zu leisten?

Antwort:

Aller Lobpreis gebührt Allâh, und möge Er den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Das Verbringen der Festnächte in Minâ ist nach einer der zwei Meinungen der Gelehrten richtigerweise verpflichtend. Wenn man in Minâ auf Grund des hohen Andrangs keinen Platz findet, sucht man sich einen Platz bei den letzten Zelten. Dies ist ihm erlaubt, weil er damit sein Möglichstes tut.

 

Der Gelehrte Ibn Al-Uthaimîn  Allah   erbarme sich seiner sagte: „Der Pilger sollte sich einen Platz in Minâ suchen, bevor er Muzdalifa aufsucht. Wenn er keinen findet, geht er nach Muzdalifa und verweilt dort. Er muss nicht wieder zurück nach Minâ und dort mühsam die Nacht, in seinem Auto nach einem Platz suchend, verbringen. Auch soll er sich nicht zwischen die Autos auf den Parkplatz stellen, da dies eine Gefahr für ihn birgt. Wir sagen in diesem Fall: Wenn er keinen Platz in Minâ findet, begibt er sich nach Muzdalifa und sucht sich einen Platz bei den letzten Zelten. Es fällt auf ihn dabei keine Sünde, solange er nach einem Platz gesucht, aber nicht gefunden hat. Allâh trägt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag.“ Zitat Ende.

 

Er sagte weiterhin: „Er kann bedenkenlos außerhalb von Minâ übernachten. Sein Platz sollte aber mit den Plätzen der anderen Pilger zusammenliegen. Allâh der Erhabene sagt: »So seid demütig in Ehrfurcht gegenüber Allâh, was ihr vermöget! ...«“ (Sûra 64:16).

 

»... Er erwählte euch und Er erlegte euch nichts an Bedrängnis in der Religion auf, ...«“ (Sûra 22:78).

 

»... Allâh will für euch die angenehme Lage und Er will nicht für euch die missliche Lage, …«“ (Sûra 2:185).

 

Allerdings muss dieser Platz mit dem der Pilger zusammenliegen, wie beim Gemeinschaftsgebet. Wenn die Moschee gefüllt ist, schließen sich die Reihen hinter der Moschee an. So ist es, als würden sie in der Moschee beten.“ Zitat Ende.

 

Es scheint, als ob ihr euch die Sache mit dem Übernachten leicht gemacht habt. Die Aussage „Auf Grund unpassender Unterkunft“ bedeutet, dass ihr mit ein bisschen Anstrengung dort hättet übernachten können. Und ein bisschen Anstrengung gehört nun einmal zur Verrichtung des Haddsch dazu. Der Pilger sollte sich darauf einstellen, ihr aber habt euch nicht einmal bei den letzten Zelten niedergelassen. Da ihr somit die Übernachtung in Minâ ohne Grund vollständig unterlassen habt, muss jeder von euch als Sühne ein Opfertier schlachten. Für jedes deiner Kinder musst du ebenfalls von deinem eigenen Vermögen ein Opfertier schlachten, da du der Grund dafür bist, dass sie ihre Pflicht unterlassen haben.

 

Wenn du allerdings dafür entschuldigt sein solltest, dass du die Übernachtung in Minâ unterlassen hast, hast du keine Sühne zu leisten.

 

Und Allâh weiß es am besten.

www.islamweb.net