Sollte ein Mutamatti mehr als ein Opfertier schlachten, falls er mehr als eine Umra verrichtet?

17-10-2011 | IslamWeb

Frage:

Darf ein Mutamatti vor dem achten Tag des Dhû Al-Hiddscha, also vor dem Weihezustand des Haddsch, mehrere Umra mit der Maßgabe verrichten, diese Tage für das Durchführen mehrerer Umras zu nutzen? Wenn ja, ist er dann dazu verpflichtet, eine Anzahl von Opfertieren zu schlachten, die der Anzahl der Umras entspricht, die er vor dem Haddsch verrichtet, weil Allâh sagt: "Wer nun aber das Durchführen der Umra zusammen mit dem des Haddsch genießt – dann, was erschwinglich an einem Opfertier ist!“ (Sûra 2:196).

Antwort:

Aller Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Geschöpfe! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn man mehrere Umras während einer einzigen Pilgerfahrt verrichtet. Das ist sogar empfohlen, wie viele Rechtsgelehrten meinen, egal ob der Pilgerer Mutamatti ist oder nicht. Der verstorbene Scheich Ibn Bâz meinte dazu: "Dagegen ist nichts einzuwenden. Der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: «Die zwei aufeinander verrichteten Umras tilgen das, was dazwischen an Sünden begangen wurde. Der fromm verrichtete Haddsch hat keine Belohnung außer das Paradies.» (Buchârî und Muslim). Es ist einwandfrei, dass man drei oder vier Umras verrichtet. Selbst Âischa  möge Allah mit ihr zufrieden sein verrichtete während des Abschieds-Haddsch des Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken zwei Umras, und zwar innerhalb von zwanzig Tagen.“ Zitatende.

 

Ein Mutamatti ist lediglich dazu verpflichtet, ein einziges Opfertier zu schlachten, egal ob er sich nach der Umra vom Ihrâm-Zustand befreit oder sich mit einer oder sogar mit mehreren Umras beschäftigt, weil er auf jeden Fall als Mutamatti zu betrachten ist, solange er innerhalb der Haddsch-Monate die Umra und den Haddsch nacheinander getrennt verrichtet. Die zweite Umra spielt also keine Rolle beim Schlachten von mehreren Opfertieren. Kein Rechtsgelehrter ist unseres Wissens der Meinung, ein Mutamatti sei dazu verpflichtet mehrere Opfertiere zu schlachten, falls er mehrere Umras verrichtet.

 

Wir empfehlen dir aber, dass du dich vor dem Haddsch nur mit einer einzigen Umra begnügst, und zwar in Befolgung der Tradition der Prophetengefährten  möge Allah mit ihnen zufrieden sein, von denen niemand weiß, dass sie sich nach der Verrichtung der Umra mit einer neuen Umra beschäftigten, als sie mit dem Propheten  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken pilgerten. Hinzu kommt, dass daraus ein Allgemeinwohl zu dieser Zeit resultiert, und zwar, dass es viele Menschen gibt, die die Umra noch nicht verrichtet haben. Denen solltest du die Möglichkeit geben, ihre erste Umra in Ruhe und unbedrängt verrichten zu können. Beschäftige dich lieber mit dem Gedenken Allâhs und mit dem rituellen Gebet in der Haram-Moschee. Allerdings ist es nach Meinung der meisten Rechtsgelehrten empfohlen, mehrere Umras zu verrichten.  

 

Allâh weiß es am besten.

 

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