Das Tasābīh-Gebet darf während der verbotenen Zeiten nicht verrichtet werden

26-2-2017 | IslamWeb

Frage:

Darf man das Tasbīh-Gebet nach dem Nachmittagsgebet verrichten?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allāh, und möge Allāh den Gesandten Allāhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass das Gebet nach dem Nachmittagsgebet verpönt ist, wegen des Hadīthes von Abū Sa’īd Al-Chudrī  möge Allah mit ihm zufrieden sein, in dem er sagte: „Ich hörte den Gesandten Allāhs (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagen: »Es gibt kein Gebet nach dem Morgengebet, bis die Sonne am Himmel aufsteigt, und nach dem Nachmittagsgebet, bis die Sonne untergeht.«“ Das Tasbīh-Gebet gehört nicht zu den Gebeten, die von bestimmten Anlässen abhängig sind, daher darf es nicht in den verbotenen Zeiten verrichtet werden, anders als die Gebete, die von bestimmten Anlässen abhängig sind und nach dem Nachmittagsgebet verrichtet werden dürfen. Denn Al-Buchārī und Muslim überlieferten von Umm Salama, dass sie sagte: „Der Prophet verrichtete zwei Rak'as nach dem Nachmittagsgebet. Ich fragte ihn danach und er sagte: »O Tochter Abū Umayyas, du hast nach den zwei Rak'as nach dem Nachmittagsgebet gefragt; es kamen zu mir Leute vom Stamm Abd Qais, und sie lenkten mich von den beiden Rak'as nach dem Mittagsgebet ab, es sind diese beiden.«“

 

Und Allāh weiß es am besten!

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