Ein Werk, das die Vernachlässigung des Gebets zur Folge hat, wird nicht gesegnet

3-4-2017 | IslamWeb

Frage:

Ein Mann, der regelmäßig betet, arbeitet bei einem Muslim in einer Fabrik. Dieser hat das Beten während der Arbeitszeiten untersagt. Die Frage: Soll der Arbeiter beten und sich damit den Anordnungen des Arbeitsgebers widersetzen, obwohl er dadurch entlassen werden wird? Zu Ihrer Information: Die Arbeitsmöglichkeiten in diesen Ländern sind gering. Möge Allâh Sie gut belohnen!

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es ist zum Erstaunen und Verwundern, dass es unter den Muslimen solche gibt, die Andere am Verrichten des Pflichtgebets mit dem Vorwand hindern, dass dies die Arbeit negativ beeinflusse. Sie wissen allerdings, dass das rituelle Gebet eine Pflicht ist, die niemals entfällt, und dass es dabei um eine der Gehorsamkeiten gegenüber Allâh geht, die zum Segen des Vermögens führt und die Armut und die Abhängigkeit von Anderen beseitigt. Allâh der Erhabene sagt:

 

„Und sucht Hilfe in der Standhaftigkeit und im Gebet!...“ (Sûra 2:45).

 

„Hätten aber die Bewohner der Städte geglaubt und wären sie gottesfürchtig gewesen, hätten Wir ihnen bestimmt Segnungen von dem Himmel und der Erde aufgetan...“ (Sûra 7:96).

 

Und Er sagt über die Leute der Schrift „Wenn sie nur die Tora und das Evangelium und das befolgten, was zu ihnen (als Offenbarung) von ihrem Herrn herabgesandt wurde, würden sie fürwahr von (den guten Dingen) über ihnen und unter ihren Füßen essen. Unter ihnen ist eine gemäßigte Gemeinschaft; aber wie böse ist bei vielen von ihnen, was sie tun.“ (Sûra 5:66).

 

Allâh der Erhabene tadelt diejenigen, die das Verrichten des Pflichtgebets verhindern: „Siehst du denjenigen, der abhält einen Diener, wenn er betet?“ (Sûra 96:9-10) und kritisiert die Heuchler und diejenigen, die das Verrichten der Gehorsamkeiten verhindern: „Die Heuchler und die Heuchlerinnen stammen voneinander. Sie gebieten das Verwerfliche und verbieten das Rechte und halten ihre Hände geschlossen. Sie haben Allâh vergessen, und so hat Er sie vergessen. Gewiss, die Heuchler sind die (wahren) Frevler.“ (Sûra 9:67).

 

Welche Tat ist noch abscheulicher als die Anordnung, nicht zu beten, und die Hinderung daran?

 

Deshalb raten wir dem Besitzer der Fabrik, dass er die Arbeiter zum Verrichten des Gebets aufruft. Somit wird er und werden sie das Wohl erlangen, so Allâh will.

 

Wir sagen dem Fragesteller: Wenn dieser Mann Sie am Pflichtgebet hindert, bis die rechte Gebetszeit völlig vergeht, dann wird Ihre Arbeit nicht gesegnet. Sie müssen sie lassen und eine neue suchen. Wenn er Ihnen aber die Chance gibt, das Gebet am Arbeitsplatz zu verrichten, dann können Sie bei ihm weiter arbeiten, auch wenn das nicht am Anfang der Gebetszeit ist. Ansonsten sollen Sie eine andere Arbeit suchen, bei der Sie die Möglichkeit zum gemeinschaftlichen Beten haben, denn das andauernde Unterlassen der Gemeinschaftsgebete ist gefährlich für den Glauben der Person, besonders weil es eine Meinung gibt, die das Beten in Gemeinschaft für eine Pflicht für den dazu Fähigen hält. Das ist sogar die überwiegende Meinung.

 

þUnd Allâh weiß es am besten!

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