Wie man Unrecht gegenüber einem Menschen büßt, der mittlerweile gestorben ist

14-1-2019 | IslamWeb

Frage:

Ich hatte einer Person, die mittlerweile gestorben ist, Schlechtes angetan. Und nun habe ich wegen dieser Sache mit mir zu kämpfen und mache mir Sorgen darüber. Wie kann ich mein Vergehen wiedergutmachen?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Du musst Buße in einer Form tun, in der alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind, indem du also dein Vergehen bereust, sofort mit diesem aufhörst, dir fest vornimmst, es zukünftig nie wieder zu tun und Unrecht wiedergutmachst, falls einem Menschen Unrecht getan wurde.

Wenn du jener Person, die bereits verstorben ist, in finanzieller Weise Unrecht zugefügt hast, dann muss das, was zu Unrecht einbehalten bzw. erworben wurde, den Erben erstattet werden, falls sie bekannt sind. Wenn nicht, dann spende es mit der Absicht, dass die Belohnung dafür ihrem rechtmäßigen Besitzer zugute kommt!

Sollte das Unrecht jedoch nicht finanzieller Art gewesen sein, dann musst du viele gute Taten verrichten, damit du, wenn du vor Allâh dem Allmächtigen und Erhabenen trittst, genügend Wohltaten hast, mit denen du jenes Unrecht begleichen kannst.

Außerdem solltest du für jene Person viele Bittgebete sprechen und um Vergebung für sie bitten, damit sie dir am Tag der Abrechnung möglicherweise verzeiht oder Allâh ihr etwas gibt, womit sie zufrieden ist und dir deswegen vergibt.

Und wichtig ist: Es wird im Jenseits nicht möglich sein zu bewirken, dass eingefordertes Recht entfällt. Daher musst du dich bemühen, dich auf diese Situation vorzubereiten.

Und Allâh weiß es am besten!

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