Die Meinungen der Gelehrten über das Rezitieren weiterer Sūren nach der Fātiha nach den ersten zwei Rak'as

22-5-2017 | IslamWeb

Frage:

Im Pflichtgebet lesen wir in der ersten und zweiten Rak'a eine kurze Sūra nach der Sūra Al-Fātiha, in den Rak'as danach lesen wir jedoch nur die Fātiha. Machen wir das auch in den Sunna-Gebeten?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allāh, und möge Allāh den Gesandten Allāhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

In den ersten zwei Rak'as im Gebet eine Sūra nach der Fātiha zu lesen ist im Allgemeinen erlaubt, hierin unterscheidet sich das Pflichtgebet nicht von einem freiwilligen Gebet. Doch sind die Gelehrten unterschiedlicher Meinung darüber, ob man in den letzten zwei Rak'as eines vierteiligen Gebets beziehungsweise in der dritten Rak'a eines dreiteiligen Gebets nach der Fātiha eine weitere Sūra rezitieren darf. Die Malikiten meinen, dass die Rezitation einer weiteren Sūra nur in den ersten zwei Rak'as möglich ist, doch muss man nichts tun, wenn man trotzdem einmal eine weitere Sūra lesen sollte. Ad-Dasūqī schrieb in seiner Glosse zu As-Scharh Al-Kabīr (i.e. der Kommentar von Ad-Dardīr zu Muchatasar Chalīl im malikitischen Fiqh), als er die Handlungen aufzählte, bei denen keine Korrekturniederwerfung nötig ist: "Die Aussage (aus Muchtasar Chalīl):»oder fügt eine Sūra in den letzten beiden hinzu«, bedeutet: Man muss nach der renommierten Auffassung der Malikiten keine Korrekturniederwerfung verrichten, weil hier die Meinung der anderen Rechtsschulen berücksichtigt wird, in denen auch in den letzten beiden Rak'as eine Sūra (nach der Fātiha) gelesen werden soll.

 

Die Schafiiten in der renommierten Meinung und die Hanbaliten sind der Meinung, dass es nur in den ersten beiden Rak'as erlaubt ist, eine weitere Sūra zu rezitieren. Doch gibt es im Gegensatz zur renommierten Meinung bei den Schafiiten ebenfalls die Meinung, dass man auch in den letzten beiden Rak'as eine weitere Sūra lesen darf, weil Muslim in seinem Sahīh-Werk von Abū Sa'īd Al-Chudrī  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte: "Wir schätzten die Länge des Mittags- und Nachmittagsgebets des Gesandten Allāhs ab, wir schätzten sein Stehen in den ersten beiden Rak'as des Mittagsgebets so lange, wie man braucht, um die Sūra Alif Lām Mīm As-Sadschda (Sūra 32) zu lesen, und sein Stehen in den letzten beiden auf etwa die Hälfte dieser Länge. Und wir schätzten sein Stehen in den ersten beiden Rak'as des Nachmittagsgebets so lang wie in den letzten beiden Rak'as des Mittagsgebets, und in den letzten beiden Rak'as des Nachmittagsgebets schätzten wir es auf die Hälfte.“

 

As-San'ānī schrieb in Subul As-Salām (dem Kommentar zum Hadīth-Werk Bulūgh Al-Marām): "Dies weist darauf hin, dass in den letzten beiden auch etwas anderes als die Fātiha rezitiert wurde."

 

Die wahrscheinlichste Meinung ist, und Allāh weiß es am besten, dass es in den letzten beiden Rak'as eines vierteiligen Gebets und in der dritten eines dreiteiligen erlaubt ist, eine weitere Sūra zu lesen, egal ob im Pflichtgebet oder in einem freiwilligen Gebet, weil dies der erwähnte Hadīth belegt, den Muslim von Abū Sa'īd  möge Allah mit ihm zufrieden sein überlieferte.

 

Und Allāh weiß es am besten!

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