Man darf keine Seele unter dem Vorwand der Hoffnungslosigkeit töten

10-10-2021 | IslamWeb

Frage:

Wie ist Folgendes islâmisch zu beurteilen:
Ein zwei Monate altes Kind, das seit seiner Geburt an HIV leidet, befindet sich nun im Krankenhaus und ist an medizinische Geräte angeschlossen, die ihm zum Überleben verhelfen. Die Ärzte haben diagnostiziert, dass absolut keine Hoffnung auf eine Heilung besteht. Die Frage lautet nun: Ist es den Ärzten erlaubt, die medizinischen Geräte vom Körper des Kindes abzunehmen, woraufhin es stirbt, oder sollte man die medizinischen Geräte solange angeschlossen lassen, wie Allâh es will?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Wisse – möge Allâh dir zu allem Guten verhelfen! –, dass das Leben eine Gnade von Allâh und ein Geschenk vom Hocherhabenen ist! Der Erhabene sagt: „(Er,) Der den Tod und das Leben erschaffen hat, damit Er euch prüfe, wer von euch die besten Taten begeht …“ (Sûra 67:2).

Es ist niemandem erlaubt, ein Grund für den Verlust einer Seele zu sein, die Allâh erschaffen hat und die nicht getötet werden darf. Deshalb erklären die Gelehrten es beispielsweise für den Fall, dass man Essen oder Trinken dringend benötigt, für eine Pflicht, Dinge zu kaufen, durch die die Seele vor dem Untergang bewahrt werden kann, solange man dazu imstande ist. Da dieses Kind sich im Krankenhaus befindet und an medizinische Geräte angeschlossen ist, die ihm beim Überleben verhelfen, und ihr dazu imstande seid, dies weiterhin so zu belassen – auch wenn dies viel Geld kostet –, ist es aus islâmischer Sicht nicht erlaubt, die Geräte von diesem Kind abzunehmen. Vielmehr ist es Pflicht, sein Leben entsprechend der gegebenen Möglichkeiten zu wahren, solange ihr finanziell dazu imstande seid.

Zweifellos weiß der geehrte Fragende, dass Allâh der Majestätische und Hocherhabene fähig ist, dieses Kind genesen zu lassen. Der Erhabene sagt: „und Der, wenn ich krank bin, mich heilt,“ (Sûra 26:80). Wenn heute für eine bestimmte Krankheit niemand ein Heilmittel kennt, kann es sein, dass Allâh der Erhabene morgen Kenntnis darüber gewährt. Es könnte auch sein, dass Allâh der Erhabene Heilmittel anwendet, die uns nicht bekannt sind. Dschâbir  möge Allah mit ihm zufrieden sein berichtete, dass Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Für jede Krankheit gibt es ein Heilmittel. Wenn das Heilmittel auf die Krankheit zutrifft, gesundet man mit Allâhs Erlaubnis“ (Al-Buchârî). Abû Dâwûd und At-Tirmidhî überlieferten von Usâma ibn Scharîk, dass dieser sagte: „Die Wüstenaraber fragten: »Sollen wir uns nicht medizinisch behandeln lassen, o Gesandter Allâhs?« Er sagte: „Aber ja, o Allâh anbetend Dienende! Lasst euch medizinisch behandeln! Denn Allâh hat gewiss für jede Krankheit ein Heilmittel geschaffen, außer für eine Krankheit.« Sie fragten: »O Gesandter Allâhs, welche ist es?« Er erwiderte: »Das Altern!«“

Geehrter fragender Bruder! Du solltest vermehrt Bittgebete für dieses Kind verrichten, dass Allâh der Erhabene es genesen lassen möge! Sage häufig „Lâ Haula wa lâ Quwwata illâ bi-llâh! (Es gibt weder Macht noch Kraft außer durch Allâh)“ und bitte Allâh häufig um Vergebung! Bitte rechtschaffene Menschen darum, Bittgebete für dich zu sprechen, und wähle Zeiten, zu denen die Bittgebete angenommen werden!

Wir bitten Allâh um Genesung und Heilung für dieses Kind! Er erhört wahrhaftig die Bittgebete.

Und Allâh der Erhabene weiß es am besten!

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