Erlass eines Teils der Schulden gegen die vorzeitige Rückzahlung des anderen Teils

30-4-2018 | IslamWeb

Frage:

Im Namen Allâhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.
Möge Allah eure Bemühungen segnen und euch dafür mit Gutem belohnen!
Meine Frage lautet: ich bin Händler und habe mein eigenes Geschäft. Ein Kunde kauft viele Waren auf Rechnung, bis er mir manchmal vierzigtausend Dollar schuldet. Er bezahlt mir das Geld in Raten und nimmt wöchentlich neue Waren. Eines Tages hatte ich zehntausend Dollar nötig und sagte zu ihm: du gibst mir jetzt zehntausend Dollar und ich ziehe von deiner Rechnung elftausend ab. Ich bitte Sie um Erklärung, ob dieses Geschäft richtig oder falsch ist. Und vielen Dank!

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh, und möge Allâh den Gesandten Allâhs sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Dieses Geschäft, das der Fragesteller erwähnt hat, ist nicht erlaubt, denn es bedeutet, einen Teil der Schulden gegen eine vorzeitige Rückzahlung eines anderen Teils zu erlassen, und das ist nach allen vier Imâmen der sunnitischen Rechtsschulen nicht erlaubt und gilt als Zinsgeschäft. Die Gelehrten nennen dieses Geschäft: Schuldenerlass gegen frühe Zahlung.

 

In der Fiqh-Enzyklopädie steht: „Die Gelehrtenmehrheit ist der Meinung, wenn man einer Person etwas schuldet und zu seinem Gläubiger sagt: ‚Erlasse mir einen Teil der Schulden und ich bezahle dir den anderen Teil früher!’, dann ist das nach den Hanafiten, Malikiten, Schafiiten und Hanbaliten nicht erlaubt. Das betrachten auch folgende Gelehrten als verpönt: Zaid ibn Thâbit, Ibn Umar, Al-Miqdâd, Sa‘îd ibn Al-Musayyib, Sâlim, Al-Hasan Al-Basrî, Hammâd, Al-Hakam, At-Thawrî, Haitham, Ibn Ulayya und Ishâq ibn Râhûya. Es wurde überliefert, dass ein Mann Ibn Umar danach fragte und er es ihm verbot. Als er ihn wieder fragte, sagte ibn Umar: »Er will, dass ich ihn vom Zinsgeschäft speisen lasse.« Das Verbot ist ebenfalls von Zaid ibn Thâbit überliefert. Es ist auch überliefert, dass Al-Miqdâd zu zwei Männern sagte, die dieses Geschäft gemacht hatten: »Ihr beide lasst euch Krieg von Allâh und Seinem Gesandten ansagen!«“.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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