Allein für den Eintritt eines Schicksalsschlags wird man schon belohnt

28-10-2018 | IslamWeb

Frage:

Bekannterweise prüft Allâh einen Menschen (mit Heimsuchungen), wenn Er ihn liebt. Er sagt: „…Gewiss, den Standhaften wird ihr Lohn ohne Berechnung in vollem Maß zukommen.“ (Sûra 39:10). Was geschieht jedoch, wenn den Menschen eine Heimsuchung trifft und er dabei nicht standhaft ist? Wird er dann für diese Heimsuchung belohnt, selbst wenn er nicht standhaft ist, oder steht die Belohnung lediglich den Standhaften zu?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Die Standhaftigkeit bei Heimsuchungen und Schicksalsschlägen ist ein Grund für die Vervielfachung der Belohnung, wie es im genannten ehrwürdigen Qurân-Vers und in weiteren Versen erwähnt wird. In einigen Hadîthen heißt es, dass einem bereits durch den Eintritt der Heimsuchung Sünden getilgt werden. Abû Huraira berichtete, dass der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: „Sobald dem Muslim Erschöpfung, Krankheit, Sorge, Traurigkeit, Schaden oder Leid, ja sogar das Stechen eines Dorns widerfahren, tilgt Allâh ihm damit etwas von seinen Sünden.“ (Al-Buchârî und Muslim). Ibn Hadschar Al-Asqalânî sagte: „Die authentischen Hadîthe belegen eindeutig, dass man die Belohnung bereits durch den Eintritt des Schicksalsschlages erhält. Standhaftigkeit und Zufriedenheit sind hingegen ein Mehr, für das man neben dem Schicksalsschlag an sich belohnt werden kann. Al-Qarâfî sagte: »Schicksalsschläge tilgen definitiv Sünden, ganz gleich ob der Betroffene dies hinnimmt oder nicht. Ist er hingegen zufrieden, so werden noch mehr Sünden getilgt, bei Unzufriedenheit entsprechend weniger.« So heißt es. Die stärkere Meinung lautet hingegen, dass Schicksalsschläge gleichwertige Sünden tilgen. Für die Zufriedenheit wird man zusätzlich belohnt. Falls der vom Schicksalsschlag Betroffene keine Sünde (verzeichnet) hat, wird er dafür durch eine gleichwertige Belohnung entschädigt…“ (Fath Al-Bârî, Band 10, Seite 105).

Und Allâh weiß es am besten!

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