Hören einer CD, deren Urheber das Hören nur dem Käufer erlaubt

3-7-2018 | IslamWeb

Frage:

Ich bin Studentin an der medizinischen Fakultät. Wir haben CDs, auf denen die Unterrichte mancher Professoren aufgezeichnet sind. Darf ich sie hören, obwohl dieser Professor nicht damit einverstanden ist, dass ihn jemand anderes außer seine Schüler hören, obwohl die CDs verkauft werden?

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Wenn diese CDs Eigentum des Professors sind und er den Zugang dazu verhindert und nicht damit einverstanden ist, dass man sie anhört, dann darf sie niemand ohne seine Erlaubnis anhören. Möglicherweise verbietet er es den Menschen nur, damit sie sie kaufen. Und dies ist sein Recht. Alî ibn Zaid überliefert von seinem Vetter, dass er sagte: „Der Prophet (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sagte: »Das Vermögen eines Muslims wird nur durch sein Einverständnis erlaubt.«“ (Überliefert von Imâm Ahmad in seiner Hadîth-Sammlung Al-Musnad.)

 

Von Asmar ibn Mudarris nach einer Aussage des Propheten ist überliefert: „Wer etwas Erlaubtes zuerst erhält, dem gehört es.“ (Von Ad-Diâ Al-Maqdisî für authentisch erklärt.)

 

Wenn du damit meinst, dass er sie verkauft und den Käufern verbietet, sie jemand anderen anhören zu lassen etc., dann ist dies nicht korrekt, weil dies ein Verkauf mit Bedingung ist, den der Gesandte (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) verboten hat. Die bekannte Meinung ist, dass der Vertrag aufgelöst wird, solange der Verkäufer an seiner Bedingung festhält. Wenn er sie aufgibt, ist es korrekt. Ibn Ruschd sagte: „Bedingungsverkäufe werden von den Gelehrten als Thuniyâ-Verkäufe bezeichnet. Beispiele dafür sind, dass jemand etwas unter der Bedingung verkauft, es nicht zu verkaufen oder zu verschenken, oder eine Sklavin als Sklavin zu behalten, oder nicht mit ihr das Land zu verlassen, oder mit ihr zu verhüten, oder sie nicht das Meer überqueren zu lassen [...] Diese und ähnliche Bedingungen sind ein Verbot der Ware, die er gekauft hat. Über diese Art von Verkäufen ist man unterschiedlicher Meinung. Wenn es geschieht, wurde gesagt, der Verkauf wird aufgehoben, solange der Verkäufer auf seiner Bedingung beharrt. Und wenn er die Bedingung aufgibt, ist der Verkauf gültig. Dies ist die bekannte Meinung der (malikitischen) Rechtsschule.“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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