Widerlegung der Behauptung, die Texte über reumütige Umkehr seien widersprüchlich

4-11-2018 | IslamWeb

Frage:

Wie vereinbart man die Aussage des Gesandten (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) »Wenn Er will, bestraft Er ihn, und wenn Er will, vergibt Er ihm« mit folgenden Worten Allâhs des Erhabenen »Sag: O Meine Diener, die ihr gegen euch selbst maßlos gewesen seid, verliert nicht die Hoffnung auf Allâhs Barmherzigkeit. Gewiss, Allâh vergibt die Sünden alle....« wie auch mit anderen Qurân-Versen und dem Qudsî-Hadîth »Kämest du zu Mir mit Missetaten im Umfang der Erde...«? Ich bitte um eine Erklärung!

Antwort:

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Es besteht in Wirklichkeit kein Widerspruch zwischen Texten der Offenbarung. Denn alles ist von Allâh dem Erhabenen. Der Erhabene sagt:

„[...] Wenn er von jemand anderem wäre als von Allâh, würden sie in ihm wahrlich viel Widerspruch finden.“ (Sûra 4:82).

Der Grund für scheinbare Widersprüche liegt lediglich im  unterschiedlichen Verständnis dessen, was Allâh der Erhabene und Sein Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) meinen. Es besteht also – Al-Hamdu lillâh! – kein Widerspruch zwischen den Texten, die der Fragende erwähnt. Denn diejenigen, in denen es heißt, dass Allâh die Sünden absolut vergibt, sind an die Bedingung geknüpft, dass man Buße tut. Daher sagte Ibn Kathîr in seiner Erklärung zum  Qurân-Vers der Sûra Az-Zumar »Wahrlich, vergibt die Sünden allesamt« (Sûra 39:53).

„Dieser ehrwürdige Quran-Vers ist ein Aufruf zur Reue und Umkehr an alle Sünder aus den Reihen der Nichtmuslimen wie auch anderer und eine Verkündung, dass Allâh der Segensreiche und Erhabene alle Sünden desjenigen, der sie bereut und sich von ihnen abwendet, vergibt, wie diese auch sein mögen und auch wenn diese so zahlreich sind wie der Schaum des Meeres. Es ist nicht korrekt, dies auf etwas anderes als die reumütige Umkehr zu beziehen. Denn Beigesellen wird beispielsweise demjenigen, der sich nicht reumütig davon abgewandt hat, nicht vergeben.“

Das ist ein Aspekt. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Bestimmungen in diesen Texten an den Willen Allâhs gebunden sind. Al-Qurtubî sagt in seiner Qurân-Exegese, wo er über den gleichen Qurân-Vers spricht, Folgendes:

„Das heißt: Er vergibt, wem Er will. Und Allâh der Allmächtige und Majestätische hat bekanntgegeben, wem Er vergeben will, nämlich demjenigen, der reumütig umkehrt, oder demjenigen, der leichte Sünden beging, aber keine schweren Sünden hat. Ein Hinweis darauf, dass der Qurân-Vers den reumütig Umkehrenden meint, ist das, was danach kommt: »Und wendet euch eurem Herrn reuig zu...« (Sûra 39:54). Das heißt also: Dem reumütig Umkehrenden werden alle Sünden vergeben. Ein Beleg dafür ist: »Und Ich bin wahrlich Allvergebend für denjenigen, der bereut. «“

Wenn dem also so ist, dann belegt dies, dass derartige Texte  jenen Aussagen in den Texten des Qurân und der Sunna, die  an den Willen Allâhs gebunden sind, nicht widersprechen.

Und Allâh weiß es am besten!

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